Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat gegen die Social Networks MySpace, Facebook, Lokalisten.de, Wer-kennt-wen.de und Xing ein Unterlassungsverfahren eingeleitet. Der VZBV kritisiert die Vertragsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der Netzwerke, die Nutzer benachteiligten und den Betreibern weitgehende Rechte einräumten. Insbesondere gehe es um Regelungen zur umfassenden Datennutzung und -verarbeitung, die oft ohne Einwilligung des Nutzers und weit über den eigentlichen Zweck hinaus erfolge.
„Dem Betreiber alle Rechte – dem Verbraucher bleibt das Schlechte: nach diesem Motto scheinen die sozialen Netzwerke viel zu häufig zu verfahren“, sagt VZBV-Vorstand Gerd Billen. „Wir hatten angesichts einer Vielzahl von Selbstverpflichtungen und anderen Erklärungen der Betreiber nicht mit solch schlechten Standards gerechnet.“ Die Bedeutung sozialer Netzwerke nehme stetig zu – jetzt müssten die Betreiber ihre Hausaufgaben in Sachen Verbraucherschutz machen.
Die Aktion wird von dem im Mai gegründeten VZBV-Projekt „Verbraucherrechte in der Digitalen Welt“ koordiniert. Projekt-Referentin Carola Elbrecht erklärt, dass Nutzer oft nicht wüssten, worauf sie sich mit der Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen und Datenschutzregelungen der Netzwerke einließen. Viele Anbieter könnten von den Daten ohne Zustimmung und Wissen der Nutzer intensiv Gebrauch machen – zum Beispiel Daten über das Verhalten der Mitglieder auswerten oder Profildaten Dritten zugänglich machen.
Der VZBV fordert die Social-Network-Betreiber auf, Voreinstellungen für die Datennutzung schon bei der Registrierung nutzerfreundlich zu gestalten. „Die Betreiber müssen sicherstellen, dass Daten nur verwendet werden dürfen, wenn der Nutzer ausdrücklich einwilligt“, so Elbrecht. Dies gelte für jede Form der Werbung sowie für die Auffindbarkeit von Daten über Suchmaschinen.
Auch beim Urheberrecht liegt nach Ansicht der Verbraucherschützer einiges im Argen: So ließen sich einige Anbieter laut AGB vom Nutzer umfassende Rechte an von ihnen erstellten Inhalten übertragen. Daraufhin könnten sie mit den Inhalten nach Belieben verfahren, so dass es möglich sei, dass ein Privatfoto ungefragt in einer Zeitung oder im Fernsehen lande. Zudem behielten sich einige Anbieter das Recht vor, „aus beliebigen Gründen“ Inhalte zu löschen oder gar „ohne vorherige Mitteilung“ und „ohne Angabe von Gründen“ den Zugang für Mitglieder zu sperren.
Im Februar 2008 hatte der VZBV bereits das Studentennetzwerk StudiVZ aufgrund angeblich rechtswidriger Datenschutzregeln abgemahnt. Die Verbraucherschützer kritisierten damals, dass sich das Studentenportal seine umfangreiche Erklärung zur Verwendung persönlicher Daten mit nur einem Klick bestätigen ließ. Aus ihr sei zudem nicht ausreichend ersichtlich gewesen, welche Informationen erhoben und wie diese weiterverwendet würden.
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