Britisches Parlament diskutiert über Auslieferung von NASA-Hacker

„Gerechtigkeit“ für den NASA-Hacker Gary McKinnon haben Abgeordnete der Konservativen und Liberalen im britischen Parlament gefordert. Politiker beider Parteien wollen die englische Gesetzgebung zur Auslieferung von Beschuldigten in die USA überprüfen.

McKinnons Fall wird bereits seit sieben Jahren in Großbritannien verhandelt. Der Hacker wird von den amerikanischen Strafverfolgungsbehörden beschuldigt, 700.000 Dollar (rund 497.000 Euro) Schaden in Militärcomputersystemen angerichtet zu haben. Sie fordern seine Auslieferung. McKinnon gibt den Einbruch in die Computersysteme zu. Er bestreitet aber, Schaden angerichtet zu haben, und fordert einen Prozess in seinem Heimatland Großbritannien.

Nach Meinung des konservativen Schatteninnenministers Chris Grayling handelt es sich in einem Fall wie dem McKinnons, in dem zwei Rechtsprechungen anwendbar seien, um ein „Outsourcing der Gerechtigkeit in andere Länder“. In der Debatte argumentierten Abgeordnete der Konservativen und der Liberalen außerdem, dass der Auslieferungsvertrag zwischen Amerika und England unausgewogen sei. Er sehe nämlich keine Umkehrbarkeit vor: Die Vereinigten Staaten müssten nicht einmal Anscheinsbeweise für eine Straftat vorlegen, um eine Auslieferung zu beantragen. Die englischen Behörden dagegen hätten den Amerikanern dafür plausible Gründe zu präsentieren.

Auch eine Labour-Abgeordnete aus der zweiten Reihe, Kate Hoey, plädierte für eine Überarbeitung des Abkommens zwischen den beiden Staaten. Es funktioniere nicht „im Sinne des natürlichen Rechtsempfindens“. Die Abgeordnete fragt: „Wann ändern wir das Abkommen endlich, so dass wir nicht mehr in lächerliche Situationen wie im Fall Gary McKinnon kommen? So etwas akzeptiert die Öffentlichkeit nicht.“

Innenminister Alan Johnson sagte daraufhin dem Parlament, dass die gegenwärtige Labour-Regierung nicht auf Forderungen zur Änderung des Abkommens eingehen werde: „Es gibt keine schlüssigen Argumente, die für eine Änderung des Auslieferungsgesetzes sprechen.“ Er könne McKinnon bei seinen Versuchen, die Auslieferung zu verhindern, auch nicht helfen.

Johnson formulierte: „Der Innenminister ist gesetzlich verpflichtet, die Auslieferung anzuordnen. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Möglichkeit besteht, dass die jeweilige Person zum Tode verurteilt wird, wenn die Umstände unangemessen sind oder wenn die auszuliefernde Person bereits aus einem Drittland ausgeliefert wurde.“

Gegenwärtig beschäftigen sich zwei Richter des High-Court mit McKinnons Fall. Es geht darum, ob die damalige Innenministerin Jacqui Smith bei der Ablehnung des Gnadengesuchs im Recht war. Gegenstand ist auch das Argument der Verteidigung, dass die Entscheidung der Anklagebehörde falsch war, den Hacker nicht in England anzuklagen.

ZDNet.de Redaktion

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