Der Bitkom warnt vor Gebrauchtsoftware, die weit unter dem üblichen Ladenpreis angeboten wird – mit Lizenzen, die früher von anderen Anwendern genutzt wurden. „Das ist finanziell attraktiv, dennoch sollten Käufer genau hinschauen“, sagt Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien. In vielen Fällen könnten Softwarelizenzen nicht auf andere Nutzer übertragen werden, da die Hersteller nach neuesten Gerichtsurteilen ein klares Mitspracherecht hätten.
Wie das Oberlandesgericht München entschieden hat (Az 6 U 2759/07), darf ein PC-Programm auf einem Original-Datenträger wie CD oder DVD nach der Nutzung weiterverkauft werden, wenn der Hersteller die Übertragung im Lizenzvertrag gestattet hat. Das gilt auch für Software-Downloads aus dem Internet. Voraussetzung ist zudem, dass der bisherige Nutzer das Programm von seinem Rechner gelöscht hat. In anderen Fällen ist der Weiterverkauf nicht rechtens.
Für Volumenlizenzen zur Nutzung an mehreren Arbeitsplätzen gilt: Wer einen solchen Vertrag hat, darf daraus nicht ohne weiteres Einzelplatzlizenzen weitergeben. Auch hier ist die Zustimmung des Herstellers nötig. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt vor kurzem entschieden (Az 11 W 15/09).
Wer Softwarelizenzen übertragen will, sollte laut Bitkom zuerst den Lizenzvertrag prüfen und dann bei Bedarf den Softwarehersteller fragen. Auch Käufer sollten nachfragen – beim Gebrauchthändler, beim Hersteller und im Zweifel beim Rechtsanwalt. Maßgeblich sei in aller Regel die Bestätigung des Softwareherstellers, dass bereits genutzte Lizenzen übertragen werden dürfen.
Weitere Informationen und Urteile zum Thema Gebrauchtsoftware finden sich unter www.bitkom.org/de/themen_gremien/37190_45130.aspx. Auf ein Urteil des OLG München aus dem vergangenen Jahr geht der Bitkom in einer ergänzenden Stellungnahme ein.
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