Telefonieren und Mailen ohne Vorratsdatenspeicherung


Bild 1: Im Mailheader ist meist die IP-Adresse des Absenders sichtbar.

Um einer Speicherung von Verbindungen mit VoIP zu entgehen, müssen beide Teilnehmer Internettelefonie verwenden. Ferner darf das Gespräch nicht über einen VoIP-Provider vermittelt worden sein, der mit EU-Behörden kooperiert. Wenn man ein VoIP-Gespräch in das öffentliche Telefonnetz führt, muss man zwingend einen Provider dazwischen schalten. Sitzt der Provider in der EU, muss er die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung befolgen.

Allerdings ist es ungefährlicher als bei E-Mail, sich einen beliebigen VoIP-Provider außerhalb der EU zu suchen. Die meisten VoIP-Provider vermitteln Telefonate ins öffentliche Telefonnetz über Zwischenhändler, die wiederum große Carrier einsetzen, um die internationalen Verbindungen zu vermitteln. Aus diesem Grund ist es nicht so einfach für einen Ermittler, anhand der Telefonnummer überhaupt den VoIP-Provider rauszufinden.

Anhand der E-Mail-Adresse <username>@hotmail.com kann eine Behörde sofort erkennen, dass sie sich an Microsoft wenden muss, um gespeicherte Daten zu erhalten. Selbst, wenn man sich unter falschem Namen angemeldet hat, kann Microsoft die IP-Adressen herausfinden, von der das E-Mail-Konto benutzt wurde. Ist eine interessierte Behörde in Besitz einer E-Mail, ist nicht einmal das notwendig. Die meisten Freemailer übermitteln die IP-Adresse des Mailclients im Mailheader, auch wenn der Client ein Browser ist, siehe Bild 1.

Bei VoIP gilt jedoch: Hält man seine SIP-Adresse wie 12345@FonoSIP.com bei einem SIP-Provider in den USA geheim, ist man schon ganz gut geschützt. Darüber hinaus kann es nicht schaden, auch die Telefonnummer nicht öffentlich bekannt zu machen.

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ZDNet.de Redaktion

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