Erste Strafanzeige wegen Cyberbullying

Im amerikanischen Bundesstaat Missouri ist jetzt erstmals eine Person wegen „Cyberbullying“ als Straftat angeklagt worden. Laut einem Bericht im St. Louis Post-Dispatch wird der Angeklagten Elizabeth Thrasher (40) vorgeworfen, das Foto eines 17-jährigen Mädchens zusammen mit einigen privaten Daten in der „Bekanntschaften“-Rubrik von Craigslist, einem Online-Anzeigenblatt, veröffentlicht zu haben.

Der Bundesstaat Missouri hatte als Reaktion auf den Selbstmord der 13-jährigen Megan Meier 2006, die Opfer eines bösartigen Internet-Streichs geworden war, ein Gesetz gegen Cyberbullying erlassen.

Die Anklage besagt laut Post-Dispatch, dass die 40-jährige Thrasher ein Bild des Mädchens, ihre E-Mail-Adresse und ihre Mobiltelefonnummer auf einer Site veröffentlicht hat, auf der die Interessenten nach Sex-Kontakten suchen. Der Teenager, der namentlich nicht genannt wird, erhielt daraufhin nachweislich E-Mails, SMS und Telefonanrufe von unbekannten Männern, was ihn dazu brachte, die Polizei zu alarmieren.

In dem Bericht steht, dass das Mädchen nicht zufällig ausgewählt wurde. Sie sei die Tochter der neuen Freundin von Thrashers Ex-Mann. Laut Jack Banas, dem Staatsanwalt von St. Charles County, hatten die 40-jährige und die Mutter des Teenagers miteinander gestritten. Das habe dazu geführt, dass das Mädchen eine MySpace-Nachricht an Thrasher geschickt habe. Darin habe sie die Ex-Frau aufgefordert, „endlich erwachsen zu werden“. Die Situation sei eskaliert, als die Angeklagte die Kontaktanzeige aufgegeben habe.

In dem Post-Dispatch-Artikel erklären die Behörden, dass dies die erste Strafanzeige im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz sei. In anderen lokalen Fällen seien nur Klagen wegen Ordnungswidrigkeiten eingereicht worden.

Thrashers Anwalt sagt laut Post-Dispatch, dass die Anklagevertretung seiner Ansicht nach die Anklage nicht werde aufrecht erhalten können. Die Anklageschrift sei schlecht abgefasst: „Eine Frau, eine Mutter, strafrechtlich zu belangen für etwas, das letztlich auf einen einfachen Streich hinausläuft, ist einfach unangemessen“, sagte der Anwalt. „Das ist furchtbar übertrieben.“

ZDNet.de Redaktion

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