Microsoft geht in Berufung gegen Word-Verkaufsverbot

Microsoft hat im Patentstreit mit dem kanadischen Unternehmen i4i um die Verwendung von XML in Word einen Berufungsantrag eingereicht. Der Softwareanbieter will die Aufhebung eines vor rund zwei Wochen verhängten Verkaufsverbots und einer Schadenersatzzahlung über 200 Millionen Dollar erreichen.

„Wir glauben, dass sich das Gericht in diesem Fall bei der Auslegung und Anwendung des Gesetzes geirrt hat“, sagte der Microsoft-Sprecher Kevin Kutz. In dem Berufungsantrag wirft Microsoft dem Richter Verfahrensfehler vor. Zudem habe er seine Rolle als Vermittler nicht ausgefüllt.

„Als Vermittler muss der Richter Maß und Ziel eines Patents festlegen und sicherstellen, dass die von den Parteien vorgelegten Beweise glaubwürdig sind und auch auf den Fakten beruhen“, heißt es in dem Berufungsantrag. Es sei auch die Aufgabe des Richters, zu prüfen, ob eine Entscheidung von Geschworenen durch die Beweise und das Gesetz gestützt werde, bevor daraus ein rechtskräftiges Urteil werde. „Der Fall ist ein deutliches Beispiel dafür, was passieren kann, wenn ein Richter auf seine Vermittlerrolle verzichtet.“

Nach Ansicht von i4i-Chairman Loudon Owen dokumentiert Microsofts Berufungsantrag die ablehnende Haltung des Unternehmens gegenüber Erfindern, die es wagen, Patente gegen Microsoft durchzusetzen. „Wir verfügen nicht über die gigantischen finanziellen Ressourcen von Microsoft. Dafür stehen wir unter dem Schutz des fairen US-Rechtssystems“, erklärte Owen. Microsoft stehe nicht über dem Gesetz und könne i4i nicht die Rechte an seinen Patenten nehmen. Sein Unternehmen werde bis zum 7. September eine Stellungnahme zu Microsofts Berufung einreichen.

Auf Antrag von Microsoft hat das Berufungsgericht einen Anhörungstermin für den 23. September angesetzt, um die Berufung zu prüfen und möglicherweise das Verkaufsverbot, das im Oktober in Kraft treten soll, auszusetzen. Alternativ kann Microsoft einen Workaround entwickeln, die XML-Funktion entfernen oder eine Einigung mit i4i erzielen, um dem Verkaufsverbot zu entgehen.

ZDNet.de Redaktion

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