Das amerikanische Department of Homeland Security (DHS) hat neue Richtlinien für die Durchsuchung und Beschlagnahme von Laptops und anderen elektronischen Geräten an der amerikanischen Grenze erlassen. Das gab jetzt Homeland Security Secretary Janet Napolitano in einer Pressemitteilung bekannt. Viel hat sich nicht geändert: Laptops und andere elektronische Geräte können immer noch ohne Anfangsverdacht beschlagnahmt und für eine unbegrenzte Zeit zurückgehalten werden.
Die Regeln sollen „den Überblick über die Durchsuchung von Computern und anderen elektronischen Medien an amerikanischen Grenzübergängen klären und verbessern.“ Die neuen Richtlinien halten die Beamten an, die Durchsuchung „so prompt wie möglich“ durchzuführen. Als Zeitraum für eine „prompte“ Untersuchung sind fünf Tage vorgegeben. Danach ist die Genehmigung einer Aufsichtsperson erforderlich. Nach 15 Tagen wird eine erneute Genehmigung von höherer Instanz nötig, die dann alle sieben Tage erneuert werden muss.
Die Regelung zur Durchsuchung von Laptops ohne Anfangsverdacht wurde im Sommer 2008 eingeführt. Nach Angaben der Homeland Security wurden vom 1. Oktober 2008 bis 11. August 2009 rund 1000 Laptop-Durchsuchungen durchgeführt.
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Nach amerikanischen Recht können Festplatten, Speicherkarten und andere Medien auf Dauer als Beweise für Vergehen jeder Art gebraucht werden. Dazu zählen auch Verstöße gegen den No Electronic Theft Act, nach dem der Besitz einer bestimmten Menge raubkopierter MP3-Dateien strafbar ist.
Der US-Senatoren Russ Feingold, Maria Cantwell und Adam Smith haben einen Gesetzesentwurf eingebracht, durch den die Befugnisse der DHS eingeschränkt werden sollen. Unter anderem fordert der Entwurf, dass Durchsuchungen nur nach einem begründeten Anfangsverdacht durchgeführt werden dürfen.
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