Am 1. September treten wichtige Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft. Darauf weist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hin.
Beispielsweise gelten ab morgen strengere Regeln für den Adresshandel und verschärfte Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung in Callcentern und Rechenzentren. Außerdem wurde eine Grundsatzregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz in das Gesetz aufgenommen.
Außerdem hat der Gesetzgeber die Durchsetzung seiner Vorgaben erleichtert. Die Datenschutzbehörden verfügen jetzt über mehr Sanktionsmöglichkeiten. Auch die betrieblichen Datenschutzbeauftragten, die für die Wahrung der Arbeitnehmerrechte sorgen sollen, werden gestärkt.
„Ich fordere die Verantwortlichen in den Unternehmen dazu auf, die durch die Neuregelung gebotene Chance zu nutzen, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen“, sagte Schaar. Personenbezogene Daten seien kein beliebig ausbeutbares Wirtschaftsgut. Wer sie erhebe und nutze, müsse die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen respektieren.
Schaar weiter: „Die neuen Regelungen stellen erheblich gesteigerte Anforderungen an den Umgang mit Verbraucher- und Beschäftigtendaten. Datenschutz muss endlich zur Chefsache werden. Wer dies verkennt, wird zukünftig mit erheblichen Nachteilen rechnen müssen.“
Schaar erwartet, dass nach der Bundestagswahl weitere Schritte zum Ausbau des Datenschutzes unternommen werden. „Dazu gehören ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz und eine Generalüberholung der in die Jahre gekommenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.“
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