Die deutschen Verlage sowie ihre Verbände und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben fristgerecht in den USA Einwände gegen das Google Book Settlement (PDF) vorgebracht. Dazu reichten sie einen Schriftsatz beim United States District Court of the Southern District of New York ein. An dieses Gericht hat unterstützend auch das Bundesjustizministerium ein Protestschreiben gesandt.
Google digitalisiert die Werke bedeutender US-Bibliotheken, darunter die New York Public Library sowie die Sammlungen der Universitäten Stanford und Harvard, möglicherweise aber auch bald die Bestände der französischen Nationalbibliothek. Sie lassen sich durchsuchen und werden auf Webseiten mit Werbung angezeigt. Nach einer Klage der 8000 Autoren vertretenden Authors Guild 2005 kam es zu einer außergerichtlichen Einigung, dem Google Book Settlement. Sie gewährt Google theoretisch das Recht, Inhalte aller nicht mehr gedruckt verfügbaren Bücher, auch der kopiergeschützten, online zu zeigen. Autoren, die dies nicht wollen, müssen sich aktiv von der Regelung ausnehmen.
Die deutschen Verlage nennen vier Argumente gegen die Einigung, die Google mit den beiden US-Verbänden erzielt hat. Erstens seien deutsche Verlage nicht ausreichend informiert worden. Zweitens verstoße das Abkommen gegen das internationale Urheberrecht, beispielsweise durch die Einführung eines Registrierungszwangs für Autoren. Drittens sei die Regelung unfair: Sie erschwere die Wahrung der Autoren eingeräumten Rechte massiv und sehe zudem eine allzu geringe Entschädigung für Urheber bereits digitalisierter Werke vor. Als vierten Einwand führen die deutschen Verlage an, die amerikanischen Vertreter von Autoren und Verlegern hätten mangels Mandat nicht stellvertretend für ihre ausländischen Kollegen agieren können.
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Da der Schriftsatz vom Umfang her begrenzt werden musste, haben sich die Antragsteller ausdrücklich der Einwandsschrift (PDF) des New Yorker Anwalts Scott Gant angeschlossen. Zu deren Unterstützern gehören auch Amazon, Microsoft und Yahoo.
„Wir hoffen, dass das New Yorker Gericht die Billigung des Vergleichs insgesamt ablehnt oder zumindest unsere deutschen Autoren und Verleger aus der so genannten ‚class‘ herausnimmt, damit die Folgen des Vergleichs sie nicht treffen. Die deutschen Rechtsinhaber könnten dann selbst entscheiden, ob und welche Rechte sie Google einräumen“, sagt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Der Bundesregierung geht es vor allem darum, das Gericht über die transatlantischen Auswirkungen des Vergleichs zu informieren.“
Noch bis 4. September 2009 können Einwände und Bedenken gegen das Google Book Settlement vorgebracht werden. Nach einem sogenannten Fairness-Hearing am 7. Oktober, bei dem auch die Bundesregierung vertreten sein wird, entscheidet das Gericht darüber, ob der angestrebte Vergleich als fair, angemessen und vernünftig gebilligt wird und damit wirksam werden kann.
Derzeit sind auf „Google Buchsuche“ nur kurze Ausschnitte aus Büchern zu sehen. Mit dem Settlement bekäme Google das Recht, Suchenden ganze Seiten zu zeigen. Dies soll irgendwann auch gegen Gebühr geschehen.
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