Amazon hat bei einem Bezirksgericht im US-Bundesstaat New York einen Schriftsatz (PDF) eingereicht, in dem der Online-Händler seine Einwände gegen das Google Book Settlement darlegt. Darin beschwert sich das Unternehmen darüber, dass der zwischen Google und US-Autorenverbänden geschlossene Vergleich einen „beispiellosen Versuch, das Urheberrecht durch ein Gerichtsurteil umzuschreiben“ sei.
„Amazon legt dem Gericht eine neue Sicht der Dinge vor, da es schon länger an einem ähnlichen Projekt zum Scannen von Büchern beteiligt ist“, schreiben Amazons Anwälte. „Es gibt einen großen Unterschied zu Google in Bezug auf Bücher, die noch dem Schutz des Urheberrechts unterliegen: Amazon hat nur die Werke gescannt, zu denen es die Zustimmung der Rechteinhaber erhalten hat.“
Der Vergleich zwischen Google und Autorenverbänden sieht vor, dass der Suchanbieter vergriffene Buchtitel in seine Buchsuche aufnehmen darf, auch wenn diese noch dem Urheberrecht unterliegen. Autoren, die dies nicht wollen, müssen sich aktiv von der Regelung ausnehmen. Ansprechpartner dafür ist die neu gegründete Book Rights Registry. Laut Amazon bedeutet das Google Book Settlement die Schaffung einer gesetzlich vorgeschriebenen Lizenz zugunsten von Google und der Book Rights Registry.
Amazon kann die Zukunft digitaler Bücher nicht egal sein. Das Unternehmen ist einer der weltweit größten Buchhändler. Mit der Veröffentlichung des Lesegeräts Kindle und dem zugehörigen Download-Shop hat Amazon seine Aufmerksamkeit auch auf den Markt für elektronische Bücher gerichtet.
Ende August war Amazon, zusammen mit Microsoft und Yahoo, einer Allianz gegen Googles Buchsuche beigetreten. Auch die Bundesregierung, der Börsenverein des deutschen Buchhandels und die deutschen Verlage haben ihre Einwände fristgerecht in den USA vorgebracht.
Die Buchsuche hat allerdings nicht nur Gegner. So äußerten sich Sony, ein US-Behindertenverband und auch die EU-Kommission zugunsten von Google.
Das Gericht muss nun darüber entscheiden, ob der angestrebte Vergleich als fair, angemessen und vernünftig gebilligt wird und damit wirksam werden kann. Im dem Fall bekäme Google das Recht, nicht nur kurze Ausschnitte auf „Google Buchsuche zu zeigen, sondern auch ganze Seiten. Dies soll irgendwann auch gegen Gebühr geschehen.
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