Google hat die Datenschutzbestimmungen seiner Buchsuche „Google Bücher“ präzisiert. Der Suchanbieter reagiert damit nach eigenen Angaben auf Gespräche mit der Federal Trade Commission (FTC). Zuvor hatte Google erklärt, die Richtlinie könne erst nach der formellen Bestätigung des mit US-Autorenverbänden ausgehandelten Google Book Settlement fertig gestellt werden.
Demnach unterliegt die Nutzung der Buchsuche den Bestimmungen, die auch für alle anderen Dienste des Unternehmens gelten. Darüber hinaus gibt es auch einige spezielle Regeln für Google Bücher. So wird kein Google-Konto benötigt, um einzelne Seiten anzuzeigen, sodass man den Dienst über eine öffentliche Bibliothek oder eine Universitätseinrichtung nutzen kann.
Ein Google-Konto ist aber Voraussetzung für den Kauf eines Buchs. Nutzer können Daten über gekaufte Werke aus ihrem Konto löschen. Sie werden zudem nicht an Kreditkartenunternehmen übertragen.
Google speichert Daten bei der Nutzung der Funktion „Meine Bibliothek“, mit der Anwender eine Liste ihrer Lieblingsbücher anlegen können. Um Auflagen von Rechteinhabern zu erfüllen, speichert der Suchanbieter zudem IP-Adressen und Cookies, aber keine Daten aus einem Nutzerkonto. So würden zum Beispiel Beschränkungen der Anzahl der Seiten, die ein Nutzer betrachten darf, umgesetzt, so Google.
Weitere Details wird der Suchanbieter erst nach der Genehmigung des Google Book Settlement bekannt geben. Das zuständige Gericht trifft seine Entscheidung nach einem sogenannten Fairness-Hearing am 7. Oktober.
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