Der IT-Dienstleister Xamit hat im Juli und August die Datenschutzpraxis von Parteien sowie parteinahen Institutionen und Stiftungen untersucht. Dabei stellte das Unternehmen fest, dass keine der im Bundestag vertretenen Parteien beim Schutz von Online-Daten uneingeschränkt gesetzeskonform handelt.
Im Rahmen der Studie untersuchte Xamit vier datenschutzrelevante Kriterien. Dabei handelte es sich um das Erstellen von Webstatistiken ohne Datenschutzerklärung, die Erhebung von Personendaten via Online-Kontaktformular ohne Datenschutzerklärung, das Vorhandensein eines datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Verfahrensverzeichnisses sowie den Umgang mit Online-Spenden im Bundestagswahlkampf.
Beim Thema Online-Spenden wurden im aktuellen Wahlkampf zum Teil erhebliche Datenschutz-Defizite festgestellt. Während die Linke beispielsweise bei Plakatspenden sensible Zahlungsdaten unverschlüsselt überträgt, leitet die SPD diese an einen Dienstleister weiter. Bei den Grünen und der CDU wurde in diesem Zusammenhang nichts bemängelt.
Bei Web-Statistiken stellte Xamit fest, dass auf allen CSU– und CSU-nahen Websites Google Analytics verwendet wird. Dieses Programm wurde allerdings zu Jahresbeginn vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) als illegal eingestuft.
Die häufigsten Missachtungen in Sachen Datenschutz fanden sich im Zusammenhang mit den vorgeschriebenen Verfahrensverzeichnissen. Sie dienen dazu, Datenschutzrechte sicherzustellen und deren Einhaltung zu kontrollieren. Auf Verlangen sind sie jedem Bürger bedingungslos auszuhändigen. 75 Prozent der Parteien und Institutionen sind dieser Forderung nicht nachgekommen.
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