Sony erwirkt erneut einstweilige Verfügung gegen Online-Händler


Mit den Aktionen gegen sich wettbwerbswidrig verhaltende Händler will Sony seinen guten Namen schützen.

Sony hat seinen im Februar angekündigten Kampf gegen „irreführende Internetangebote“ fortgesetzt und erneut eine einstweilige Verfügung erwirkt. Betroffen ist ein Händler, der in seinem Online-Shop falsche Angaben zur Garantiezeit sowie unwahre Angaben über Eigenschaften und Lieferbedingungen zu einem Fernseher der Bravia-Reihe sowie die Leistungen des Kundendienstes gemacht hatte. Laut Hersteller hat sich der Händler damit wettbewerbswidrig verhalten.

Schon im Juni hatte Sony mitgeteilt, im Kampf gegen irreführende Internetangebote und widerrechtlich in Deutschland eingeführte Produkte, gegen Internethändler eine Unterlassungserklärung sowie eine einstweilige Verfügung erwirkt zu haben. Diese Unternehmen boten Sony-Produkte entweder ohne Hinweis auf die fehlende deutsche Bedienungsanleitung oder ohne die zwingende Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register beziehungsweise unter Verkürzung der von Sony gewährten Herstellergarantie in ihren Online-Shops an.

„Um unsere zuverlässigen Handelspartner zu schützen, die durch den aggressiven widerrechtlichen Warenfluss stark beeinträchtigt werden, und um unsere Konsumenten vor bösen Überraschungen beim Produktkauf zu bewahren, wird Sony Deutschland kompromisslos und mit der gebotenen Härte vorgehen“, sagte im Juni Jeffry van Ede, Geschäftsführer von Sony Deutschland.

Diesen Kurs will Sony beibehalten. Der Konzern hat erneut bekräftigt, er werde auch weiterhin mit aller Konsequenz und allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln gegen irreführende Angebote im Internet vorgehen. Dazu setzt der Hersteller auf die Nachverfolgung der internen Seriennummern sowie eine intensive Internetbeobachtung. Ziel sei es, den qualifizierten beratenden Fachhandel beim Verkauf zu unterstützen und die Produktqualität sowie den Premium-Anspruch der Marke Sony sicherzustellen.

ZDNet.de Redaktion

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