Kurz vor Ablauf der Frist für eine Stellungnahme hat neben der Electronic Frontier Foundation und der Open Book Alliance auch Microsoft Einspruch gegen das Google Book Settlement eingelegt. Zuvor hatten schon Amazon und der Börsenverein des deutschen Buchhandels sowie die deutschen Verlage ihre Einwände gegen den angestrebten Kompromiss zwischen Rechteinhabern und Google beim zuständigen US-Gericht eingereicht.
Microsofts Anwälte und Berater argumentieren, dass Google durch einen gerichtlichen Vergleich keine Generalvollmacht zum Scannen von urheberrechtlich geschützten Büchern bekommen sollte. „Der vorgeschlagene Vergleich reicht weit über die legitime Rolle hinaus, die ein Urheberrechtsprozess haben sollte – nämlich eine Urheberrechtsstreit zu lösen. Der Vergleich erzwingt vielmehr eine Flut von Klauseln, welche die Rechte und Rechtsmittel von Urheberrechtsinhabern in der gesamten Welt völlig verändern – von Urheberrechtsinhabern, die bei der Klage nicht einmal anwesend waren“, heißt es in dem von Microsoft eingereichten Schriftsatz.
Die Open Book Alliance stellt in ihrer Stellungnahme den Buchsuche-Vergleich in eine Linie mit dem Kartell zwischen John D. Rockefellers Standard Oil und den Eisenbahnunternehmen, das zum Sherman Antitrust Act führte, dem ersten Wettbewerbsgesetz in den USA. „Google und die beklagten Verlage haben 29 Monate lang im Geheimen über ein System aus Preisabsprachen verhandelt. Dieses System wird wirksam gestützt durch eine Monopolposition bei der Verbreitung von digitalen Büchern. Die Arglist von Google und den beklagten Verlagen hat dabei den Weg für die Verbreitung von digitalen Büchern so weit bereinigt, dass Google vor jeder ernstzunehmenden Konkurrenz geschützt ist“, so die Open Book Alliance.
Das US-Bezirksgericht in New York muss nun darüber entscheiden, ob der angestrebte Vergleich als fair, angemessen und vernünftig gebilligt wird und damit wirksam werden kann. Im dem Fall bekäme Google das Recht, nicht nur kurze Ausschnitte auf Google Buchsuche zu zeigen, sondern auch ganze Seiten nicht mehr im Druck befindlicher Bücher. Dies soll irgendwann auch gegen Gebühr geschehen.
Erst am vergangenen Wochenende hatte Google europäischen Verlagen Sonderrechte in dem Vergleich zugesprochen.
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