Dank zahlreicher Neuentwicklungen der OSx86-Community wird die Installation von Mac OS auf einem Standard-PC immer einfacher. Ein neuer Bootloader ermöglicht jetzt sogar den direkten Start der Original-Installations-DVD von Mac OS X 10.6 Snow Leopard. Zudem sorgt die Kernel-Extension FakeSMC V2 dafür, dass der PC sich gegenüber Mac OS als echter Mac zu erkennen gibt. Eine Umgehung der im Betriebssystem integrierten Echtheitsüberprüfung ist nicht mehr nötig.
Der russische Entwickler Netkas hat seine Kernel-Extension FakeSMC V2 mit einer Lizenzbestimmung versehen, die den kommerziellen Einsatz der Software ausschließt. In der Vergangenheit sollen der Mac-Clone-Hersteller Psystar und der Hersteller des EFIX-Moduls Software der Community für kommerzielle Zwecke genutzt haben.
In Verbindung mit dem Bootloader Chameleon 2.0 RC3 werden aus einem speziellen Verzeichnis die für den Betrieb von Mac OS nötigen Kernel-Extensions wie FakeSMC V2 geladen, bevor das Betriebssystem Dateien lädt. Damit bleibt eine solche Konfiguration auch nach einer Softwareaktualisierung von Apple, mit der Installation eines neuen Kernel und aktualisierten Treibern, prinzipiell lauffähig. Trotz der vielen Neuerungen der OSx86-Community ist die Installation von Mac OS X alles andere als problemlos. So werden beispielsweise von Version 10.6 ATI-Grafikkarten der Serie Radeon HD 2000 und HD 3000 auf einem PC nicht mehr unterstützt. Mit den neuesten Grafikmodellen von ATI und Nvidia gibt es hingegen kaum Probleme. Sofern die Hardware passt – Experten empfehlen Gigabyte-Boards mit Intel-Chipsatz – läuft Mac OS X 10.6 Snow Leopard auf dem PC einwandfrei.
Von den Entwicklungen der OSx86-Community profitieren inzwischen auch echte Mac-Anwender. So lassen sich in Original-Apple-Rechner herkömmliche PC-Grafikkarten verwenden. Grafikkarten von Apple sind im Vergleich zu den PC-Varianten sehr teuer, sodass man mit dem Einbau der PC-Version sehr viel Geld sparen kann.
Die Apple-Lizenzbestimmungen verbieten die Nutzung von Mac OS auf Nicht-Apple-Hardware. Allerdings sind viele Fachleute der Ansicht, dass in Deutschland diese Lizenzbestimmungen nur gelten, wenn der Kunde diesen vor dem Kauf der Software zustimmt.
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