Musikverlage, Komponisten und Songwriter wollen künftig nicht nur für traditionelle Musikdownloads, sondern auch für Downloads von Spielfilmen und Fernsehsendungen, die Musik enthalten, Gebühren erheben. Gruppen wie die American Society of Composers, Authors and Publishers (ASCAP) und die Broadcast Music Inc. (BMI) fordern sogar eine Kompensation für die 30-sekündigen Hörproben, die iTunes-Kunden vor einem Kauf kostenlos abspielen können.
Nach Angaben der Verwertungsgesellschaften geht es nicht darum, mit den Forderungen mehr Geld aus Verbrauchern oder Musikhändlern zu pressen. Vielmehr sei man am „Ende der Nahrungskette der Musikbranche“. „Wir verdienen 9,1 US-Cent am Verkauf eines Lieds“, erklärt Rick Carnes, Präsident der Songwriters‘ Guild of America. „Die Leute glauben, wir verdienen viel Geld im Internet, aber es sind nur winzige Beträge. Wir brauchen mehrere Einnahmequellen, oder das Ganze zahlt sich nicht aus.“
Die Musikindustrie unterscheidet zwischen zwei Lizenzmodellen: Rechteinhaber erhalten einerseits Gebühren für die Aufführung ihrer Werke und andererseits für das Anfertigen von Kopien. David Renzer, CEO der Universal Music Publishing Group erklärte vergangenen Monat in einem Interview mit dem Musikmagazin Encore, dass iTunes nur für Kopien und nicht für die Aufführung musikalischer Werke Lizenzgebühren zahle.
Vertreter der Musikindustrie setzten sich für die Schaffung einer rechtlichen Grundlage ein, laut der jeder, der Downloads verkaufe, auch Abgaben für die Aufführung zahlen müsse, so David Israelite, Präsident der National Music Publishers Association. „Wenn man sich eine Sendung im Fernsehen ansieht, wird eine Gebühr für die Ausstrahlung erhoben“, sagt Israelite. „Wenn dieselbe Sendung über iTunes heruntergeladen wird, gibt es keine Abgaben.“ Der Verband argumentiert, dass es immer eine Gebühr für die Aufführung geben müsse, unabhängig davon, wo sich ein Verbraucher eine Sendung anschaue.
Ob ein Musikdownload auch eine Aufführung darstellt, ist rechtlich umstritten. So hat 2005 ein Bezirksgericht im US-Bundesstaat New York, nach einer Klage der ASCAP gegen die Musikdienste von Yahoo, AOL und RealNetworks, diesen Zusammenhang verneint. Die von der ASCAP eingelegte Berufung gegen das Urteil wird im Lauf des Jahres verhandelt.
Malware SmokeLoader wird weiterhin von Bedrohungsakteuren genutzt, um Payloads über neue C2-Infrastrukturen zu verbreiten.
Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.
Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…
Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…
Beim Online-Gaming kommt es nicht nur auf das eigene Können an. Auch die technischen Voraussetzungen…
Fast jedes zweite Unternehmen bietet keinerlei Schulungen an. In den übrigen Betrieben profitieren oft nur…