Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung von sieben Rufnummern unterschiedlicher Unternehmen angeordnet, um Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen zu schützen. Die Behörde reagiert damit auf zahlreiche Beschwerden von Bürgern über wiederholte tägliche Anrufe, bei denen das Telefon nur wenige Male klingelte und sich nach dem Abnehmen niemand meldete.
Umfassende Ermittlungen hätten ergeben, dass diese Anrufe auf die Verwendung eines sogenannten „Predictive Dialers“ zurückzuführen sei, so die Bundesnetzagentur. Diese Wählprogramme werden überwiegend von Callcentern eingesetzt. Sie wählen nach festgelegten Kriterien zahlreiche Rufnummern gleichzeitig an, oftmals bereits während sich der Callcenter-Mitarbeiter noch in einem anderen Gespräch befindet.
Zwar wird die Rufnummer des Callcenters übermittelt, in der Regel kann diese jedoch nicht zurückgerufen werden. Sobald der erste Angerufene das Gespräch annimmt, bricht der Dialer die Anrufe zu den anderen Rufnummern ab, wählt diese aber zu einem späteren Zeitpunkt erneut an. Damit versuchen Callcenter die Auslastung ihrer Mitarbeiter zu erhöhen, da diese nicht mehr selbst wählen und auf die Annahme des Anrufes warten müssen.
Grundlage für das Einschreiten der Bundesnetzagentur ist Paragraf 67 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetz (PDF). Danach kann die Bundesnetzagentur bei der gesicherten Kenntnis von der rechtswidrigen Nutzung einer Rufnummer die Abschaltung dieser Nummer gegenüber dem Netzbetreiber anordnen.
„Die ungebremste Automatisierung geht hier zu Lasten der Angerufenen. Die Vielzahl der Telefonanrufe, bei einzelnen Verbrauchern etwa mit 70 Anrufen pro Tag, führt zu einer unzumutbaren Belästigung und bedeutet einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen. Einen Wettbewerbsvorsprung durch Belästigung zu erzielen, ist nicht hinnehmbar“, sagt Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Er appelliert außerdem an die Unternehmen, bei den Bemühungen um Effizienzsteigerungen den Verbraucher nicht aus dem Blick zu verlieren.
In den sieben vorliegenden Fällen kommt laut Bundesnetzagentur erschwerend hinzu, dass die Angerufenen dem Erhalt von Werbeanrufen durch die jeweiligen Unternehmen im Vorfeld nicht zugestimmt haben. Dies widerspreche den gesetzlichen Regelungen, die eine ausdrückliche vorherige Einwilligung in den Erhalt von Werbeanrufen vorsehen.
Der Behörde liegen bereits zu weiteren Rufnummern Beschwerden über belästigende Telefonanrufe vor, die ebenfalls auf die Verwendung eines Wählprogramms zurückzuführen sind. Sie hat bereits Ermittlungen eingeleitet und beabsichtigt, weitere Maßnahmen zu ergreifen.
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