Die Denic eG, Verwalterin der .DE-Domainhierarchie, hat die Abfrage von Domaininhabern (Holder) und Verwaltungsansprechpartnern (Admin-C) über Whois stark eingeschränkt. Eine direkte Abfrage des Servers whois.denic.de, beispielsweise über das Kommandozeilentool whois, liefert nur noch den technischen Ansprechpartner (Tech-C) und den DNS-Zonenverwalter (Zone-C). Bei von Privatpersonen und kleinen Firmen registrierten Domains liefern letztere meist einen Ansprechpartner beim Registrar oder beim Registration Service Provider.
Vollständige Informationen inklusive Holder und Admin-C erhält man nur noch durch die webbasierte Abfrage, die jetzt mit einem Captcha gegen Abfrage mittels Skripten gesichert ist. Damit reagiert die DENIC auf die stetig zunehmende Praxis, Domaininhaber automatisiert zu ermitteln und deren Adressdaten für Werbezwecke oder Betrug zu missbrauchen.
Datenschützer fordern unterdessen, dass der Inhaber einer Domain grundsätzlich nicht über eine anonyme Abfrage ermittelt werden kann. Jeder Telefonkunde habe das Recht zu entscheiden, ob er einen Telefonbucheintrag wünsche. Ebenso könne er der sogenannten Inverssuche widersprechen. Dies müsse auch für Inhaber von Domains gelten. Die ICANN hatte ähnliche Forderungen bereits 2007 gestellt.
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