Die Süddeutsche Zeitung ist in den Besitz eines Papiers des Bundesinnenministeriums gelangt, das Pläne für einen erheblichen Kompetenzausbau des Verfassungsschutzes enthält. Demnach soll der Verfassungsschutz eigenmächtig Online-Durchsuchungen durchführen dürfen und Zugriff auf die Vorratsdatenspeicherung erhalten.
Online-Durchsuchungen dürfen bisher nur vom BKA vorgenommen werden. Zugriff auf die Vorratsdatenspeicherung ist nur Polizei und Justiz erlaubt. Gegen beide derzeit geltende Regelungen sind Verfassungsbeschwerden anhängig.
Darüber hinaus fordert das Papier den genetischen Fingerabdruck als „erkennungsdienstliche Standardmaßnahme“ und Lausch- sowie Spähangriffe in Privatwohnungen durch den Verfassungsschutz. Genetische Fingerabdrücke dürfen bisher nur bei besonders schweren Straftaten auf Anordnung eines Richters genommen werden. Bei geringfügigen Straftaten, etwa Ladendiebstahl, sind sie bisher nicht erlaubt.
Außerdem soll es Ermittlungsbehörden erleichtert werden, sich in kriminelle und verfassungsfeindliche Milieus einzuschleichen. In diesem Zusammenhang ist auch vorgesehen, Ermittlern die Begehung „szenetypischer Straftaten“ zu erlauben.
Ferner berichtet die SZ, dass das Papier des Innenministeriums über die Forderungen des CDU/CSU-Wahlprogramms „Wir haben die Kraft“ hinaus geht. Bruno Kahl, Büroleiter von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erklärte, es handle sich um ein „Ministeriums-Internum“. Man habe lediglich aufgeschrieben, was in der letzten Legislaturperiode noch nicht geschafft worden sei. Gegen Mittag wolle man eine weitere Stellungnahme abgeben.
Gegen diese Darstellung des Ministerium spricht jedoch, dass das Papier mit „Vorbereitung Koalitionspapier“ übertitelt und auf den 22. September datiert ist. Koalitionsverhandlungen beginnen in der Regel spätestens am Tag nach der Bundestagswahl.
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