Psystar hat vor einem US-Bezirksgericht einen Teilerfolg im Rechtsstreit mit Apple erzielt. Richter William Alsup wies einen Antrag Apples zurück, in dem das Unternehmen die Abweisung einer separaten Klage des Mac-Klon-Herstellers gegen die Bindung von Mac OS X 10.6 Snow Leopard an Apple-Hardware gefordert hatte.
Mit der Ende August eingereichten Klage will Psystar per einstweiliger Verfügung die Bindung von Snow Leopard an offizielle Mac-Computer untersagen. Zudem möchte das Unternehmen verhindern, dass Apple ein Verkaufsverbot für PCs mit vorinstalliertem Snow Leopard erwirkt.
In seinem Antrag behauptet Apple, Psystar habe seine Pläne zur Veröffentlichung von Mac-Nachbauten mit Mac OS X Snow Leopard erst nach Ablauf einer Frist für die Beweisaufnahme bekannt gegeben. Statt diesen Fall zusammen mit dem schon anhängigen Verfahren zu verhandeln, versuche Psystar, die Zuständigkeit des Gerichts zu umgehen.
Nach Ansicht des Richters hat jedoch nicht Psystar, sondern Apple die Situation verschuldet. Der Computerhersteller habe versucht, Snow Leopard aus der Beweisaufnahme herauszuhalten und Auskünfte über das zu diesem Zeitpunkt unveröffentlichte Betriebssystem verweigert. „Sollte Snow Leopard unter die hier verhandelte Klage fallen, dann hätte Apple die Aufnahme von Beweisen begrüßen und nicht ablehnen sollen“, so das Gericht.
Richter Alsup kritisiert auch, dass Apple Snow Leopard bewusst erst nach Abschluss der Beweisaufnahme veröffentlicht habe. „Apple hat den Termin für die Markteinführung von Snow Leopard selbst gewählt“, schreibt er in seiner Begründung. Daher habe Apple das Problem selbst verursacht.
Dank zahlreicher Entwicklungen der OSx86-Community lässt sich Snow Leopard auch auf PCs installieren. Wie das funktioniert und warum ein echter Mac immer noch besser ist, zeigt der ausführliche ZDNet-Testbericht.
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