Die Meinungen über Blogs gehen weit auseinander: US-Präsident Obama hat sie gerade – zum Schrecken seiner Fans – als Totengräber der Medienlandschaft und damit Gefahr für die Demokratie gegeißelt. Andere sehen gerade Blogs als Garanten von Demokratie und Meinungsfreiheit sowie als notwendigen Gegenpol zu den etablierten Medienangeboten.
Sobald sich aber jemand daran macht, seinen eigenen Blog zu starten, merkt er bald, dass neben einer gehörigen Portion Idealismus auch eine ganze Menge rechtliches Know-how dazu gehört. Denn im Blogger-Alltag sind Stolpersteine eher die Regel als die Ausnahme.
Das fängt mit der Wahl des Namens und der Domain an, geht mit den ersten Einträgen weiter und hört bei Kommentaren noch lange nicht auf. Was ist erlaubt? Was ist grenzwertig? Und was ist eindeutig verboten? Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, viel langsamer, als sich das Medium und seine Möglichkeiten weiterentwickeln.
Und nicht immer sind die Urteile eindeutig. Der juristische Laie ist dann schnell verwirrt: Gilt für mich das Urteil des Amtsgerichts XYZ oder habe ich mich an die Entscheidung des Landgerichtes ABC zu halten? Oder warte ich ab, bis dann irgendwann doch der Bundesgerichtshof ein Urteil fällt? Und die Mühlen der Gesetzgebung mahlen noch langsamer.
Rechtsanwalt Noogie C. Kaufmann aus der Hamburger Kanzlei Dr. Bahr hat mit seiner Promotion „Weblogs – rechtliche Analyse einer neuen Kommunikationsform“ das Thema grundlegend aufbereitet. Die 474 Seiten starke Arbeit ist beim Verlag Dr. Kovac (ISBN 978-3-8300-4586-1) erschienen. Teile des Buches stehen aber auch auf der Website der Kanzlei Dr. Bahr zum Download bereit. ZDNet hat mit dem Autor über die grundlegenden Punkte gesprochen, die beim Bloggen zu beachten sind.
ZDNet.de: Etwas Grundsätzliches gleich zu Anfang: Können sich Blogger auf die Pressefreiheit und die damit verbundenen Vorteile berufen?
Kaufmann: In der überragenden Zahl von Weblogs wird dies wohl zu verneinen sein, da die meisten Blogger keine Journalisten sind. Sie werden nur unter hohen Voraussetzungen zu Journalisten. Im Detail zu erklären, wann dies der Fall ist, sprengt hier leider den Rahmen.
ZDNet.de: Eine andere wichtige Frage, die sich Betreiber von Blogs stellen, ist die nach der Haftung für fremde Kommentare. Was geschieht, wenn diese rechtswidrig sind?
Kaufmann: Prinzipiell gilt es als Erstes, schleunigst zu handeln. Fatal ist es in jedem Fall, die „Vogel-Strauß-Strategie“ zu fahren und nichts zu unternehmen. Hat ein Blog-Betreiber etwa eine Abmahnung von einem Anwalt erhalten, gilt es, die monierten Inhalte umgehend zu prüfen. Liegen tatsächlich unzulässige Kommentare oder Urheberrechtsverletzungen vor, muss gelöscht werden. Geschieht das innerhalb der vom Abmahnenden gesetzten Frist, muss der Weblog-Inhaber keine Anwaltskosten zahlen. Die muss dann der Auftraggeber, sprich der Verletzte, zahlen.
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