FTC erweitert Internet-Regeln und führt Geldstrafen bis 11.000 Dollar ein

Die für Verbraucherschutz zuständige US-Handelsbehörde Federal Trade Commission (FTC) hat ihren Satz an Internet-Regeln erweitert. Nichtbeachtung der Verhaltensvorschriften rund um Werbung kann die FTC künftig mit bis zu 11.000 Dollar Geldstrafe belegen.

Nach den FTC-Regeln müssen Inhalteanbieter aller Art im Internet offenlegen, falls sie Zahlungen für einen Beitrag erhalten haben. Das entspricht grob einem Punkt des deutschen Presserechts, das im Zweifelsfall ein Ausweisen von Anzeigen durch das Wort „Anzeige“ vorsieht, um Verwechslungen mit redaktionellen Inhalten zu vermeiden.

Die FTC besteht darauf, dass ihre Regeln etwa auch für Fan-Seiten auf Facebook gelten. Richard Cleland, Associate Director der Abteilung für Werbung der FTC, sagte gegenüber ZDNet, man werde auch bei Sozialen Netzen und Blogs darauf achten, dass sie den überarbeiteten Regelsatz einhalten.

Eine solche Disclosure ist nach Clelands Auffassung selbst bei Twitter erforderlich. „Man kann die Offenbarung so abkürzen, dass das Ganze in 140 Zeichen passt. Wenn keine Disclosure möglich ist, ist auch keine Werbung möglich.“

Bekäme beispielsweise ein bekannter, populärer Facebook-Nutzer von einer Hotelkette kostenlose Übernachtungen im Austausch für Anzeigen, die in seinem Blog laufen, und würde er sich anschließend als Facebook-Fan der Hotelkette eintragen, sodass sein Name für seine Facebook-Freunde gemeinsam mit der Anzeige der Hotelkette im Browser auftaucht, würde die FTC dagegen vorgehen. „Das wäre das gleiche, wie wenn man jemandem tausende Dollar zahlt, damit er sich als Fan registriert“, so Cleland. „In dem Fall gäbe es keine Zweifel daran, dass es sich im einen Regelverstoß handelt.“

Facebook-Sprecher Barry Schnitt zufolge will das Social Network die neuen Regeln vorläufig noch nicht kommentieren. „Wir stehen aber in einem stetigen Austauschprozess mit der FTC und würden gerne mit ihr darüber sprechen, was das für uns für Auswirkungen hat. Ich glaube, dass wir mit den Absichten hinter der Regel längst konform sind.“

Er nimmt an, dass die meisten der Praktiken, die die FTC unterbinden will, bei Facebook schon verboten sind. „In unserer Erklärung zu den Rechten und Pflichten der Nutzer (Rights and Responsibilities) steht, dass man das persönliche Profil nicht kommerziell nutzen darf, indem man etwa seinen Status an einen Anzeigenkunden verkauft. Das ist bei der Einführung vor einigen Monaten sehr wohlwollend aufgenommen worden.“ Die Regel finde sich in Abschnitt 4.2.

Für die FTC stellt sich noch die Frage, wie sie die Richtlinien angesichts der Vielzahl von Sites, Blogs und Portalen durchsetzen kann – von mehreren Millionen aktiven Facebook- und Twitter-Nutzern ganz zu schweigen. „Wir haben nicht die Ressourcen, um 500.000 Blogs durchzusehen“, sagt Cleland. „Nicht einmal für tausend Blogs. Wenn wir einen Hinweis erhalten, sehen wir uns vielleicht einmal einen Einzelfall an, aber insgesamt gehen wir davon aus, dass Blogger verstanden haben, unter welchen Umständen sie Zahlungen offenlegen müssen. Wir konzentrieren uns vorläufig auf die Vermittlung der Richtlinien.“

ZDNet.de Redaktion

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