Alle Finnen haben ab Juli 2010 einen gesetzlichen Anspruch auf Breitbandverbindungen mit 1 MBit/s. Das meldet der nationale finnische Fernsehsender YLE.
Die Maßnahme ist nur ein erster Schritt. Vor über einem Jahr hatte Finnland beschlossen, bis Ende 2015 den Bürgern einen gesetzlich verbrieften Zugang zu 100-MBit/s-Verbindungen zu geben.
Allerdings lasse die Definition von „Zugang“ Raum für Interpretationen, da sie im Gesetz nicht exakt formuliert sei, berichtet die Helsinki Times. Die Zeitung gibt die Formulierung der finnischen Regierung so wieder: Kein Haushalt „soll weiter als zwei Kilometer von einer Internetverbindung mit einer Bandbreite von mindestens 100 MBit/s entfernt sein“. Allerdings sage die Regierung auch, dass „etwa 2000 Haushalte in entlegenen Ecken des Landes“ nicht von dem Gesetz erfasst seien. Offensichtlich werde diese Klausel auch für den 1-MBit/s-Breitbandzugang gelten.
Außer Finnland ist Frankreich eines der wenigen Länder, das einen Internetzugang zum Grundrecht gemacht hat. Das Gesetz war erst in diesem Jahr beschlossen worden. Wie erst kürzlich durch eine höchstrichterliche Entscheidung festgestellt wurde, geht es in Frankreich aber nur um das Recht auf Internetzugang, nicht auf Breitbandzugang. Finnland wäre damit das erste Land, das den Breitbandzugang zum Grundrecht erhebt.
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