Das französische Verfassungsgericht Conseil Constitutionnel hat eine Neufassung des umstrittenen Gesetzes zu Internetsperren für verfassungskonform erklärt. Nutzern, die wiederholt urheberrechtlich geschützte Filme oder Musik im Internet verteilen, droht die Abschaltung ihres Internetanschlusses für bis zu ein Jahr.
Im Frühjahr hatte das Gericht das Gesetz überraschend gekippt. Daraufhin überarbeitete die französische Regierung den Entwurf, der schließlich im September eine Mehrheit im Senat und auch in der Abgeordnetenkammer fand.
Das Gesetz sieht die Schaffung einer Behörde vor, die Verwarnungen an vermeintliche Urheberrechtsverletzer verschickt. Personen, die eine zweite Mahnung ignorieren, droht eine Sperre. In der Neufassung des Gesetzes wurde festgelegt, dass ein Richter jeden Fall prüfen muss, bevor eine Sperre erfolgen kann.
Damit trägt der französische Gesetzgeber auch einer Forderung der EU Rechnung. Sie hatte im Mai Teile ihrer Telekommunikationsreform verabschiedet und damit ein Grundrecht auf einen Internetzugang formuliert.
Die Motion Picture Association of America (MPAA) begrüßte die Entscheidung der Verfassungsrichter. „Wir hoffen, dass ISPs ihre Zusagen einhalten und dass die französische Regierung die notwendigen Maßnahmen ergreift, damit ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen, um diese Aufgabe zu bewältigen“, sagte MPAA-CEO Dan Glickman.
Die französische Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net hält Internetsperren für ein unwirksames Werkzeug im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen. Zudem ist sie laut New York Times der Ansicht, dass die Strafen zu hoch sind. Die Abschaltung von Netzzugängen sei wegen der Nutzung des Internets als Einkaufsplattform und zur politischen Meinungsäußerung ungerecht, so die Organisation.
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