Die 5. Strafkammer des Landgerichts München hat den Prozess gegen den ehemaligen Infineon-Chef Ulrich Schumacher wie erwartet eingestellt. Das Gericht sprach Schumacher von den Vorwürfen des versuchten Betrugs, der Bestechlichkeit und der Untreue frei.
Nach Auskunft des Vorsitzenden Richters Peter Noll gab es für keinen dieser Punkte einen Tatnachweis. So sei nicht bewiesen, dass Schumacher vom früheren Geschäftspartner Udo Schneider Schmiergeld angenommen habe. Gleiches gelte auch für die Anklagepunkte Untreue und versuchter Betrug.
Das Gericht beschloss, den Prozess gegen eine Geldauflage von 200.000 Euro einzustellen, die wegen Steuerdelikten verhängt wurde. Die Hälfte fließt in die Staatskasse, der Rest geht an gemeinnützigen Einrichtungen und Vereine wie die Anti-Korruptionsorganisation Transparency International. Zahlt Schumacher die Geldauflage, gilt er weiterhin als „nicht vorbestraft“. Noll zufolge machte das Gericht die Verfahrensdauer zu Gunsten Schumachers geltend. Die Ermittlungen hatten sich über mehr als vier Jahre erstreckt.
Der Ex-Infineon-Chef, der mittlerweile das chinesische Halbleiterunternehmen Grace Semiconductor führt, hatte stets bestritten, Schmiergeld angenommen zu haben. Sein früherer Geschäftspartner Schneider behauptete vor Gericht das Gegenteil – allerdings als einziger Belastungszeuge.
Der Schweizer Motorsportvermarkter organisierte früher das Sportsponsoring von Infineon und hatte ausgesagt, dass sich Schumacher von ihm private Autorennen finanzieren ließ. Zum Prozessbeginn warf Schumacher Schneider vor, ihn erpresst zu haben. Schneider habe Geld dafür gefordert, dass er zugunsten Schumachers aussage.
In einem anderen Prozess hatte Schneider Schmiergeldzahlungen an Infineon-Manager eingeräumt. Daraufhin wurde er im Herbst 2006 zu vier Jahren Haft verurteilt. Durch die Bestechung wollte sich Schneider lukrative Werbeverträge mit Infineon im Motorsportbereich sichern.
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