Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat mitgeteilt, dass sie im Verfahren gegen die Schweizer Firma Internetservice AG auch in der zweiten Instanz erfolgreich geblieben ist. Das Kammergericht Berlin habe der Firma preisverschleiernde Onlineangebote erneut untersagt (Aktenzeichen 5 U 81/07).
Auf der Website www.lebensprognose.com war mit der Überschrift „Teste heute deine Lebenserwartung … Wie alt wirst du? Jetzt testen!“ geworben worden. Im anschließenden Fragebogen konnten die persönlichen Daten eingegeben werden. Erst beim Herunterscrollen wurde im Fließtext am Ende der Seite darauf hingewiesen, dass dieser Test 59 Euro kostet.
Auf einer weiteren Homepage (www.88sms.de) waren ebenfalls persönliche Daten einzugeben, um an einem Gewinnspiel teilzunehmen. Auch dort wurden Nutzer lediglich im Fließtext am unteren Rand der Seite darauf hingewiesen, dass durch das Ausfüllen ein Jahresabonnement zu einem monatlichen Preis von 8 Euro abgeschlossen wird. Die Gesamtsumme in Höhe von 96 Euro wurde im Voraus fällig.
Bereits das Landgericht Berlin war mit seinem Urteil vom 15. Juni 2007 (Aktenzeichen 96 O 21/07) der Auffassung der Wettbewerbszentrale gefolgt und hatte die Internetservice AG zur Unterlassung verurteilt. Nachdem das Unternehmen jedoch Berufung gegen dieses Urteil eingelegt hatte, erließ das Kammergericht nun ein sogenanntes Versäumnisurteil, mit dem die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt wurde.
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