Der Bundesgerichtshof hat gestern das jüngste Urteil zur Verwendung fremder Fotos im Internet veröffentlicht (Aktenzeichen I ZR 166/07). Der Branchenverband Bitkom sieht durch das Urteil die bisherige Rechtsprechung zur Forenhaftung bestätigt: Betreiber von Internetforen hafteten nur in bestimmten Grenzen für illegale Einträge ihrer Nutzer.
In dem aktuell vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Fall ging es um Bilder auf einer Site, die eine kostenfrei abrufbare Rezeptsammlung anbietet. Die Rezepte werden von Privatpersonen mit Bildern hochgeladen. Dabei wurden mehrfach vom Betreiber einer anderen Site angefertigte Fotos verwendet, ohne dessen Zustimmung einzuholen. Daraufhin klagte dieser. Er hatte damit vor dem Landgericht Hamburg (Aktenzeichen 308 O 814/05) und dem Oberlandesgericht Hamburg (Aktenzeichen 5 U 165/06) Erfolg. Auch der Bundesgerichtshof hat nun die Revision der Beklagten zurückgewiesen.
Nach Ansicht des BGH betreibt die Beklagte nicht lediglich eine Auktionsplattform oder einen elektronischen Marktplatz für fremde Angebote, sondern hat vielmehr nach außen sichtbar die inhaltliche Verantwortung für die auf ihrer Internetseite veröffentlichten Rezepte und Abbildungen übernommen. Sie kontrolliere die auf ihrer Plattform erscheinenden Rezepte inhaltlich und weise ihre Nutzer auf diese Kontrolle hin. Zudem verlange sie von den Nutzern das Einverständnis, dass sie alle zur Verfügung gestellten Rezepte und Bilder beliebig vervielfältigen und an Dritte weitergeben darf.
Der Bundesgerichtshof hat dem Kläger auch Schadensersatz zugesprochen. Die Beklagte habe nicht ausreichend geprüft, wem die Rechte an den auf ihrer Plattform erschienenen Fotos zustünden. Der Hinweis in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass auf ihre Plattform keine urheberrechtsverletzenden Inhalte geladen werden dürften, reiche nicht aus.
„Forenbetreiber müssen illegale Kopien von Texten, Bildern und Musik auf Verlangen löschen“, sagt Bitkom-Präsidiumsmitglied Volker Smid. „Aber sie brauchen nicht systematisch nach Raubkopien oder anderen unzulässigen Inhalten zu fahnden.“ Er weist auch darauf hin, dass keine Einträge vor der Veröffentlichung zensiert werden müssen. Das würde seiner Ansicht nach ohnehin dem freiheitlichen Grundgedanken des Internets widersprechen.
Laut Bitkom müssen Betroffene auf den Betreiber der Website zugehen. „Der Rechteinhaber muss konkret mitteilen, welcher Beitrag ihn stört und worauf er seine Beschwerde stützt.“ Wenn ein Beitrag eindeutig unzulässig ist, muss der Forenbetreiber ihn sofort löschen. In komplizierten Fällen darf er sich aber die nötige Zeit nehmen, um das Anliegen zu prüfen. Reagiert er jedoch nicht schnellstmöglich, riskiert er Schadenersatzforderungen.
Der Bitkom rät den Betreibern, Fotos von Nutzern nicht mit einem Logo oder Wasserzeichen des Forums zu versehen. Auch sollten Beiträge der Nutzer nicht als eigene redaktionelle Inhalte präsentiert werden. Denn dann drohe eine Mitverantwortung bei Urheberrechtsverletzungen.
Aus Bitkom-Sicht hat die Rechtsprechung in Deutschland zu einer Ausdehnung der Prüfungspflichten geführt. Diese sei für Website-Anbieter nicht mehr hinnehmbar und widerspreche teilweise sogar europäischem Recht. „Die Bundesregierung sollte im Telemediengesetz noch deutlicher machen, wie weit die Haftung der Webanbieter gehen darf“, so Smid. Dazu gibt es auch eine Ankündigung im Koalitionsvertrag. Außerdem liegen laut Bitkom bereits aus der letzten Legislaturperiode konkrete Gesetzesentwürfe in der Schublade.
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