Google und US-Autorenverbände haben am Freitag einen neuen Entwurf der Vereinbarung Google Book Settlement vorgelegt. Die Neufassung regelt nur den Umgang mit Büchern, die beim US Copyright Office registriert oder in Großbritannien, Australien oder Kanada veröffentlicht wurden. Ursprünglich sollte der Vergleich weltweit gelten.
Autoren und Verleger jedes der Länder erhalten einen Sitz im Vorstand einer neu geschaffenen Behörde mit der Bezeichnung „Book Rights Registry“, die für die Verteilung der Einnahmen zuständig ist. Sie muss aktiv nach Rechteinhabern von Werken suchen, die Google digitalisieren und in seine Buchsuche aufnehmen will. Außerdem wird ein unabhängiger Treuhänder über die Verwendung von Werken entscheiden, für die niemand Rechte beansprucht.
Die Neufassung des Google Book Settlement schränkt auch Googles Geschäftsmodell zur Verwertung digitalisierter Bücher ein. Erlaubt sind Abonnements, Nachdrucke und digitale Downloads. Der Suchanbieter muss für jedes einzelne Werk, das er verkaufen will, eine Genehmigung der Book Rights Registry einholen.
Das Settlement regelt jetzt auch, wie Einnahmen aus Werken verwendet werden, deren Rechte niemand beansprucht, und definiert den Zeitraum, über den die Book Rights Registry solche Erlöse verwahren muss. Es sieht auch vor, dass Google keine Inhalte von Büchern anzeigt, die in anderen Ländern noch im Handel erhältlich sind. Für Autoren und Verleger nicht am Settlement beteiligter Länder bietet Google ein Partnerprogramm an.
„Die Änderungen, die wir vorgenommen haben, gehen auf viele der an uns herangetragenen Bedenken ein, während der Grundgedanke der ursprünglichen Vereinbarung erhalten bleibt“, sagt Dan Clancy, Engineering Director von Google Books. Nach Angaben des Suchanbieters wird das zuständige Gericht einen Zeitplan festlegen, um alle Beteiligten über den neuen Entwurf zu informieren und Einsprüche zu sammeln. Eine abschließende Anhörung soll im Frühjahr 2010 stattfinden.
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