EU-Parlament entscheidet heute über „Telekom-Paket“


Das EU-Parlament stimmt heute über das Telekom-Paket ab (Bild: Europarl.de).

Das EU-Parlament entscheidet in seiner heutigen Sitzung über eine Reform des europäischen Telekommunikationsrechts. Seine Zustimmung zum sogenannten Telekom-Paket, das zusätzliche Rahmenbedingungen für die europäische Telekommunikationsbranche vorgibt, gilt als sicher.

Darin sind neben Marktregulierung und Frequenzpolitik auch Bestimmungen zu Verbraucherrechten enthalten. So sollen Telefonkunden künftig binnen eines Tages ihren Festnetz- oder Handyanschluss wechseln und dabei ihre Rufnummer behalten können. Nach der Verabschiedung des Reformpakets durch das EU-Parlament haben die Mitgliedsstaaten bis Mitte 2011 Zeit, um die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.

„Das sogenannte Telekom-Paket schafft Rechts- und Planungssicherheit für die nächsten zehn Jahre“, sagt Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. Das gelte etwa für den Ausbau von Breitbandnetzen der nächsten Generation. Nationale Regulierungsbehörden müssten bei ihren Entscheidungen künftig die Investitionsrisiken der Anbieter angemessen anerkennen und Kooperationen zwischen Wettbewerbern zulassen. Zudem werde mit dem Telekom-Paket werde auch eine flexiblere Frequenzvergabe für mobile Breitbandnetze eingeführt.

Positiv wertet der Bitkom die Einrichtung eines „Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation“ (GEREK), in dem sich die nationalen Regulierungsbehörden abstimmen. „Die Schaffung eines bürokratischen Super-Regulierers ist damit vom Tisch. Das ist eine gute Nachricht für alle Anbieter“, so Scheer.

In Sachen Internetsperren bei Rechtsverstößen, etwa durch die Verbreitung von Raubkopien, haben sich EU-Parlament und Mitgliedsstaaten vor der heutigen Abstimmung darauf geeinigt, dass es dafür hohe Hürden geben soll. Voraussetzung sei ein „faires und unabhängiges Rechtsverfahren“. Die EU-Länder gehen mit dem Thema Anschlusssperren unterschiedlich um. So hat Frankreich im September den Weg für eine komplette Sperrung des Internetzugangs freigemacht, während es in Deutschland keine gesetzliche Grundlage gibt.

ZDNet.de Redaktion

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