Die Rechtsanwälte des als „NASA-Hacker“ bekannt gewordenen Gary McKinnon wollen den Kampf gegen die Auslieferung ihres Mandanten an die USA noch nicht aufgeben. Die kürzlich getroffene Entscheidung des britischen Innenministers Alan Johnson, nicht einzuschreiten, soll jetzt juristisch untersucht werden. Notfalls werde man den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen, so McKinnons Anwälte.
Zunächst soll sich der britische High Court mit Johnsons Entscheidung befassen. Es geht laut Anwältin Karen Todner hauptsächlich um die Behauptung des Ministers, dass er kein juristisches Mittel habe, um zu intervenieren. „Unserer Ansicht nach hat Alan Johnson seinen Ermessensspielraum nicht angemessen genutzt“, sagte sie.
Laut Todner haben Prozessparteien unter normalen Umständen drei Monate Zeit, um eine juristische Untersuchung einzuleiten. Johnson hätte McKinnons Anwälten aber nur eine Woche eingeräumt. „Wir erwarten eine verkürzte Anhörung noch vor Weihnachten, weil Johnson darauf besteht, dass der High Court den Fall im Schnelldurchgang behandelt“, sagte die Anwältin.
Falls der Antrag auf juristische Prüfung abgelehnt wird, wollen die Verteidiger den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. Außerdem soll McKinnons Auslieferung so lange ausgesetzt werden, bis die Entscheidung des Gerichtshofs vorliegt.
McKinnon, der am Asperger-Syndrom – einer Form des Autismus – leidet, steht seiner Anwältin zufolge derzeit unter Beobachtung, um einen Selbstmord zu verhindern. „Er ist in Panik, völlig niedergeschmettert und hilflos“, so Todner. „Er muss Medikamente nehmen und wird psychiatrisch behandelt.“
McKinnon drohen wegen Einbruchs in US-Militärcomputer bis zu 60 Jahre Haft in den USA. Laut den amerikanischen Strafverfolgungsbehörden soll er 700.000 Dollar Schaden (465.500 Euro) angerichtet haben. Der Hacker hat sich schuldig bekannt, bestreitet aber, Schaden verursacht zu haben. Er habe lediglich nach Hinweisen auf außerirdisches Leben gesucht.
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