Die amerikanische Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) hat sechs US-Behörden verklagt, weil sie keine Informationen darüber herausgeben, wie sie soziale Netzwerke für Überwachungen und Ermittlungen benutzen. Die Klage richtet sich unter anderem gegen die CIA, das Verteidigungsministerium und das Justizministerium.
Laut Klageschrift hatte die EFF Anfang Oktober formelle Anfragen an zwölf Regierungsstellen geschickt. Darin forderte sie Auskünfte über staatliche Richtlinien, welche die Benutzung von Facebook, Twitter oder Flickr für Ermittlungen und Datensammlungen regeln.
Anlass waren Nachrichten darüber, dass US-Behörden soziale Netzwerke benutzen, um Bürger zu beobachten und Ermittlungen voranzutreiben. In der Klageschrift werden beispielsweise Fälle genannt, bei denen Beamte Facebook zur Jagd auf gesuchte Personen oder dortige Einträge als Beweis für Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen benutzt haben. In einem Fall sei ein Aktivist mittels Facbook und LinkedIn überwacht worden. Youtube sei verwendet worden, um Beteiligte öffentlicher Ausschreitungen zu identifizieren.
Ermittler hätten die Wohnung eines Sozialarbeiters durchsucht, weil er während des G20-Gipfels Nachrichten über Polizeiaktionen bei Twitter abgesetzt hatte, so ein weiterer Vorwurf der EFF. Zudem hätten die Regierungsstellen falsche Facebook-Konten angelegt, um in die Kontaktlisten anderer Anwender aufgenommen zu werden.
Laut EFF hat keine Behörde die formellen Anfragen beantwortet. Lediglich die Steueraufsicht IRS habe um eine Fristverlängerung gebeten.
Jurastudent Shane Witnov, der zu dem Team gehört, dass die EFF vertritt, sagt, dass das Ausspähen von Bürgern vor allem im privaten Bereich unter eine Aufsicht gestellt werden müsse. „Soziale Netzwerke werden immer mehr zum Bestandteil unserer täglichen Kommunikation. Jeder glaubt, dass er seine Informationen dabei nur mit seinen Freunden teilt. Aber auch die Regierung nutzt diese Sites. Das sieht aber ganz anders aus, als es die Bürger erwarten, wenn sie dort ein Konto eröffnen.“
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