Die Bundesnetzagentur hat Bedingungen festgelegt, zu denen die Deutsche Telekom ihren Konkurrenten Zugang zu ihrer Breitbandinfrastruktur gewähren muss. Damit reagiert die Behörde nach eigenen Angaben auf gescheiterte Verhandlungen zwischen der Telekom und anderen Marktteilnehmern.
Auf Basis der Entscheidung muss die Telekom ihren Konkurrenten künftig Zugang zu sogenannten Multifunktionsgehäusen gewähren. Dabei handelt es sich um Kabelverzweiger, die die Telekom im Rahmen ihres Breitbandausbaus an öffentlichen Straßen und Wegen aufgestellt hat. Darüber hinaus erhalten Netzbetreiber die Möglichkeit, Kabelkanalanlagen sowie unbeschaltete Glasfaserkabel der Telekom zu nutzen.
Die Behörde hat zudem festgelegt, dass DSL-Anbieter in Zukunft eigene Vermittlungsstellen (DSLAM) in den Multifunktionsgehäusen der Telekom einbauen dürfen. Weiter muss die Telekom ihren Wettbewerbern erlauben, Glasfaserleitungen selbst einzuziehen und zu diesem Zweck die Kabelkanalanlagen zu betreten.
„Die angeordneten Regelungen für den Zugang zur Anschlussinfrastruktur der Deutschen Telekom sind ein weiterer wichtiger Meilenstein für mehr Wettbewerb beim Breitbandausbau und damit für eine noch bessere Breitbandversorgung der Endnutzer“, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) und der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) hatten die Bundesnetzagentur im August dazu aufgefordert, eine schnelle Entscheidung über die Öffnung des VDSL-Netzes zu treffen. Die Telekom schaltete im August die Behörde ein und beantragte Entgelte für die Nutzung ihrer Kabelkanalanlagen, der nicht genutzten Glasfaserstrecken sowie für den Zugang zu Schaltkästen.
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