Sipgate hat nach eigenen Angaben im Rechtsstreit mit T-Mobile vor dem Landgericht Hamburg einen vorläufigen Sieg errungen. Das Gericht hob die von T-Mobile im September 2008 erwirkte einstweilige Verfügung auf, die Sipgate untersagte, seinen kostenlosen VoIP-Client für entsperrte iPhones zu bewerben und zum Download anzubieten.
Allerdings will die Telekom-Tochter das Verbot nun im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamburg durchsetzen. Sipgate spricht sich hingegen für eine freie Endgerätenutzung aus.
T-Mobile hatte die Downloadsperre für den iPhone-VoIP-Client laut Sipgate unter anderem mit der Begründung erwirkt, dass von der Software eine Gefahr für das Mobilfunknetz ausgehe. Dieser Argumentation folgte das Landgericht Hamburg nicht.
„Eine nachvollziehbare Begründung, warum dies für die Software von Sipgate zutreffen soll, liefert T-Mobile nicht. Vorliegend geht es hier mehr um die Möglichkeit, mit Hilfe der Software von Sipgate Ferngespräche über das Internet zu führen. Dies tangiert nicht das Mobilfunknetz von T-Mobile und stellt keine Manipulation am SIM-Lock dar“, heißt es in der bisher nicht veröffentlichten Urteilsbegründung.
Das Landgericht bestätigte die einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts Hamburg vom September 2008 allerdings in dem Punkt, dass Sipgate den damaligen Betastatus seines Programms nicht explizit ausgewiesen und erläutert habe. Daher dürfe die Vorabversion nicht in der angemahnten Form auf der Sipgate-Website angeboten werden. Da die Software mittlerweile die Betaphase verlassen hat, kommt dieser Entscheidung aber keinerlei Bedeutung mehr zu.
Seit Ende Oktober steht eine neue Version des VoIP-Clients allen iPhone-Besitzern offiziell in Apples App Store zur Verfügung. Die Software läuft sowohl auf dem iPhone als auch auf dem iPod Touch mit iPhone OS 3.0 oder höher. Wer die App nutzen möchte, muss sich bei Sipgate anmelden.
Das von Sipgate im Juli 2008 erwirkte Verbot (Az. 315 O 360/08), das T-Mobile eine irreführende iPhone-Bewerbung mit dem Zusatz „freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate“ untersagt, hat derweil weiterhin Bestand, soweit bestimmte Dienste wie Internettelefonie nicht Gegenstand der angebotenen Verträge sind und eine Beschränkung der Bandbreite vorbehalten wird. Auch gegen diese Entscheidung hat T-Mobile Berufung eingelegt.
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