Der Stadtrat von Ratingen hat sich in einer Sitzung am Dienstagabend mehrheitlich dafür ausgesprochen, von Google für das fotografische Erfassen der Straßenzüge für Street View pro Straßenkilometer eine Gebühr von 20 Euro zu verlangen. Als Grundlage dient Paragraf 18 des nordrhein-westfälischen Straßen- und Wegegesetzes. Bei den Fahrten der Google-Wagen soll es sich um eine genehmigungspflichtige Sondernutzung handeln. Insgesamt entstünden Google für das Abfotografieren der Straßenzüge in Ratingen Kosten von etwas über 6000 Euro.
Die rund 90.000 Einwohner zählende Stadt ist nicht die einzige in Nordrhein-Westfalen, in der sich Widerstand gegen den Google-Dienst regt. Berichten der „Rheinischen Post“ zufolge haben auch schon Bürger aus Düsseldorf, Kleve, Krefeld und Wesel protestiert. Außerdem hat sich der Medienminister des Landes, Andreas Krautscheid (CDU), während eines USA-Besuches bei Google gegen die Aufnahmen ausgesprochen und gefordert, dass zumindest Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden.
Das Vorgehen der Stadt wird damit begründet, dass Kommunen derzeit bezüglich Street View rechtlich keine Handhabe gegen Google zur Verfügung steht. Lediglich Privatpersonen können Widerspruch einlegen und ihre Häuser unkenntlich machen lassen. Die bayerische Landtagsabgeordnete Christine Kamm (Grüne) hat dafür gestern einen Muster-Widerspruch (PDF) ins Netz gestellt.
Kamm ist Mitglied der Bayerischen Datenschutzkommission und kritisiert die „ärgerlich vage und minimale“ Informationspolitik von Google. „Als Bürger habe ich nicht die Möglichkeit, das exakte Datum zu erfahren, an dem ein Fahrzeug von Google in 2,5 Metern Höhe über meinen Gartenzaun schaut und Daten erhebt. Denn Google veröffentlicht zwar im Internet Städtelisten mit vagen monatlichen Zeitangaben, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Liste der Städte unvollständig sein könnte und dass außerdem kleinere Städte und Dörfer nicht erwähnt werden, die auf der ‚Durchfahrt‘ erfasst würden. Als Bürger bleibt mir zurzeit also nur das Widerspruchsrecht.“
Google hat zwar zugesichert, Gesichter und PKW-Kennzeichen durch Pixeln unkenntlich zu machen. Nach eigenen Angaben liegt die Erfolgsquote zwischen 78 und 89 Prozent. Kamm hält das aber nicht für ausreichend. „Erstens können wir nicht kontrollieren, ob Google sich in den USA an seine Zusagen hält, und wir wissen nicht, ob der Datensatz vernichtet oder archiviert wird. Zweitens erkennt man an Statur, Haarfarbe, Kleidung und eingeblendeter Adresse, um wen es sich handeln könnte, und drittens gibt es Programme, die eine Verpixelung teilweise rückgängig machen können. Dazu kommt, dass Google auf seinen eigenen Funseiten die peinlichsten Szenen veröffentlicht und zusätzlich davon profitiert, Menschen weltweit bloßzustellen.“
Laut Kamm gibt es bereits Rechtsgutachten, die bestätigen, dass Google Street View deutsches Persönlichkeitsrecht bricht. Dies gelte es in Zukunft auf breiter Front politisch zu nutzen.
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