Heute treten die neuen Telekom-Vorschriften der Europäischen Union in Kraft. Sie sollen den Breitband-Ausbau vorantreiben und die Privatsphäre der Anwender schützen. Die 27 Mitgliedsstaaten haben allerdings bis Juni 2011 Zeit, sie in nationale Gesetze umzusetzen.
Im sogenannten Telekom-Paket sind neben Marktregulierung und Frequenzpolitik auch Bestimmungen zu Verbraucherrechten enthalten. So sollen Telefonkunden künftig binnen eines Tages ihren Festnetz- oder Handyanschluss wechseln und dabei ihre Rufnummer behalten können.
Gleichzeitig beginnt die EU mit der Einrichtung der europäischen Telekombehörde Gerek („Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation“). Sie nimmt im Frühjahr 2010 die Arbeit auf. Ihre Aufgabe wird es sein, auf eine einheitliche Regulierung in ganz Europa zu achten und damit den Wettbewerb im Telekom-Binnenmarkt zu stärken. Sie besteht aus den Leitern der 27 nationalen TK-Regulierungsbehörden.
Entscheidungen trifft die Gerek grundsätzlich mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Die einfache Mehrheit genügt für Stellungnahmen im Zusammenhang mit von der Kommission bewerteten Maßnahmen. Die Behörde wird zudem den Rat externer Experten einholen und selbst beratend für nationale Regulierungsbehörden tätig sein.
„Die Einsetzung der neuen Telekombehörde Gerek ist ein Zeichen dafür, dass wir es ernst meinen, wenn wir sagen, dass sich die Telekombetreiber und Verbraucher in Europa beim Netzzugang und beim Angebot von Kommunikationsdienstleistungen nicht mehr durch nationale Grenzen eingeschränkt fühlen sollen“, so die für Telekommunikationsfragen zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding.
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