Der am 23. September aus dem Hollesley-Bay-Gefängnis im englischen Suffolk ausgebrochene Craig „Lazie“ Lynch hält die Polizei auf seiner Facebook-Seite zum Narren. Mit hämischen Bemerkungen wie „Falls jemand von euch an meiner Freiheit zweifelt, hier ist der Beweis“, die meist zusammen mit einem Foto hochgeladen werden, richtet sich Lynch an die bisher erfolglosen britischen Behörden.
Über sein Facebook-Profil konnte der 28-jährige bislang über 4000 Freunde gewinnen. Seine Fanseite kann mittlerweile mehr als 20.000 Anhänger verzeichnen. Dort postet der Ausbrecher täglich neue Nachrichten per Handy.
Zuletzt wies er seine Fans auf ein telefonisches Exklusiv-Interview mit dem britischen Radiosender Channel 5 hin, welches gestern ausgestrahlt wurde. Dort sagte er, dass er kein schlechter Kerl und eigentlich ganz nett sei. Die Polizei werde ihn aber nicht kriegen. Das Spiel habe dann ein Ende, wenn er irgendwann in eine Wache spaziere und sich selbst stelle.
Zu Weihnachten zeigte er ein Bild mit einem Truthahn. Dazu kommentierte er, dass er sich über sein erstes Weihnachten in Freiheit seit sechs Jahren freue.
Die Polizei will ihn inzwischen mit der Hilfe von Facebook-Mitarbeitern und Nutzern finden. „Wir haben bereits mit Facebook gesprochen und versuchen, ihn anhand der Informationen, die wir haben, ausfindig zu machen. Das ist aber einer der Fälle, in denen wir die Öffentlichkeit um ihre Mithilfe bitten müssen“, sagte eine Polizeisprecherin zu CNN.
Mittlerweile gibt es neben den Freunden und Fanseiten eigene Anti-Craig-Lynch-Gruppen auf Facebook. Die größte davon heißt Craig ‚Lazie‘ Lynch is no hero. Sie kann jedoch nicht einmal 1000 Mitglieder aufweisen. Die meisten Anti-Craig-Lynch-Gruppen haben weniger als 100 Mitglieder.
Der 28-jährige hatte eine siebenjährige Freiheitsstrafe zu verbüßen. Laut BBC stand er kurz vor dem Ende seiner Gefängniszeit. Hollesley Bay ist ein „offenes Gefängnis“, Lynch entkam während eines Freigangs. Gefängnisausbruch ist in Großbritannien wie in den meisten westlichen Ländern nicht strafbar, sofern dabei keine weiteren Straftaten begangen werden, stimmt aber Gerichte, die über eine Bewährung zu entscheiden haben, nicht gerade milde.
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