Ein US-Berufungsgericht in San Francisco hat eine Sammelklage gegen Apple wegen angeblicher Hörschäden durch iPod-Kopfhörer zurückgewiesen. Damit bestätigte der zuständige Richter David Thompson eine Entscheidung eines US-Bezirksgerichts aus dem Jahr 2008, wonach von den Kopfhörern kein erhöhtes Risiko für einen lärmbedingten Hörschaden ausgeht.
Die beiden Kläger, Joseph Birdsong und Bruce Waggoner, hatten in erster Linie das Design der mitgelieferten iPod-Kopfhörer kritisiert. Diese könnten nur tief im Ohr platziert werden und förderten damit das Risiko eines Hörschadens, so der Vorwurf. Darüber hinaus bemängelten Birdsong und Waggoner eine fehlende Geräuschisolierung der Kopfhörer.
In seiner Urteilsbegründung schreibt Richter Thompson, dass die Kläger zwar Wege aufgezeigt hätten, wie man die iPod-Kopfhörer sicherer machen könnte, aber nicht belegt, dass sie eine Gefahr für die Gesundheit darstellen. Birdsong und Waggoner forderten Schadenersatz in nicht genannter Höhe, Verbesserungen bei den Ohrhörern, Warnhinweise auf den Geräten und Hörtests für iPod-Besitzer.
Die Europäische Kommission hatte Herstellern von MP3-Playern im September 2009 eine Drosselung der Lautstärke vorgeschrieben. Die technische Umsetzung bleibt den Herstellern überlassen.
„MP3-Player lassen sich leicht so laut stellen, dass sie das Gehör schädigen; dies geschieht vor allem auf verkehrsreichen Straßen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Insbesondere junge Menschen – die manchmal viele Stunden pro Woche laute Musik hören – haben nachweislich keine Vorstellung davon, wie sie ihr Gehör damit schädigen. Es kann Jahre dauern, bis ein Gehörschaden auftritt, aber dann ist es einfach zu spät“, sagte die für Verbraucherpolitik zuständige EU-Kommissarin Meglena Kuneva.
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