Nach jahrelangem Streit haben sich Computerhersteller und Verwertungsgesellschaften auf eine Urheberrechtspauschale für PCs geeinigt. Wie der Bundesverband Computerhersteller (BCH) mitteilt, sieht die mit der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) ausgehandelte Übereinkunft rückwirkend zum 1. Januar 2008 bis Ende 2010 pro PC eine Pauschale von 13,65 Euro (mit integriertem Brenner) beziehungsweise 12,50 Euro (ohne Brenner) zuzüglich Umsatzsteuer vor.
Die urheberrechtlichen Abgaben, die von den Verwertungsgesellschaften im Namen von Autoren, Künstlern und Produzenten eingenommen und nach Abzug der internen Kosten ausgeschüttet werden, dienen der Abgeltung für die Erstellung von Privatkopien. Sie werden – ähnlich wie bei Druckern und Kopierern – auf den Kaufpreis der Computer aufgeschlagen.
Als Bestandteil des ausgehandelten Gesamtpakets zahlen die Hersteller beziehungsweise Importeure auch nachträglich Abgaben für PCs, die von 2002 bis 2007 verkauft wurden. Für die Jahre 2002 und 2003 sind dies zusätzlich zu der bereits entrichteten Brennerabgabe in Höhe von 9,21 Euro pro Computer 3,15 Euro und für 2004 bis 2007 6,30 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Dafür legen beide Parteien ihren Rechtsstreit bei, in dessen Rahmen die Verwertungsgesellschaften für jeden zwischen 2002 und 2007 verkauften PC Abgaben in Höhe von 18 Euro verlangt hatten.
Der BCH bezeichnete die schon am 23. Dezember geschlossene Vereinbarung als einen „hinnehmbaren Kompromiss“, da Hersteller und Importeure damit eine „dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit“ erhielten. Eine „grundsätzliche Modernisierung des Urheberrechts und seine Anpassung an das digitale Zeitalter“ stehe aber weiterhin aus, so der Verband, der Hersteller wie Fujitsu, HP, IBM und Sony vertritt. Vertreter des ZPÜ, sowie der Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst sehen die Einigung hingegen als „Durchbruch“ und streben ähnliche Lösungen für andere vergütungspflichtige Produkte an.
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