Der Streit zwischen Computerherstellern und Verwertungsgesellschaften über eine Urheberrechtspauschale für PCs dauert schon viele Jahre. Umso überraschender kam daher gestern eine Mitteilung des Bundesverbandes Computerhersteller (BCH), dass dieser mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) eine rückwirkend zum 1. Januar 2008 bis Ende 2010 geltende Übereinkunft ausgehandelt habe. Danach sei pro PC eine Pauschale von 13,65 Euro (mit integriertem Brenner) beziehungsweise 12,50 Euro (ohne Brenner) zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart worden.
Nach dem ersten Schreck – hervorgerufen durch die Befürchtung, dass auch diese Abgaben letztendlich die Verbraucher bezahlen müssen -, werfen sich bei genauerer Betrachtung einige wichtige Fragen auf: Wer ist überhaupt der „Bundesverband Computerhersteller“, von dem noch niemand etwas gehört hat? Wieso vertritt er, wie es in der Presseaussendung (PDF) heißt, „deutsche PC-Hersteller und Importeure“? Ist dafür nicht der Bitkom zuständig? Und was ist eigentlich aus den Verhandlungen des Bitkom mit der ZPÜ geworden? Hieß es nicht einmal, die Forderungen der Verwertungsgesellschaften seien ungerechtfertigt und wurde das nicht damit begründet, dass kein anderes EU-Land derartige PC-Abgaben erhebe?
Zu einer aktuellen Stellungnahme war der Verband heute nicht erreichbar. Beim Bitkom war außer ein paar diplomatischen Formulierungen, dass man selbstverständlich im Gespräch bleiben und auch weiterhin die Interessen der Mitgliedsfirmen im Auge behalten werde, nicht viel zu erfahren. Bei internationalen PC- oder Notebookherstellern, die nicht im BCH organisiert sind, etwa Apple, Asus, Dell und Toshiba, herrschte sogar totale Funkstille. Die Verantwortlichen waren größtenteils bei der Intel-Veranstaltung zur Vorstellung von Arrandale-Notebooks mit anschließendem Neujahrsempfang.
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