Gebrauchtsoftware: Adobe nimmt zum Streit mit Usedsoft Stellung

Adobe hat jetzt zur Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 6. Januar 2010 Stellung genommen. „Adobe ist mit der Bestätigung der Einstweiligen Verfügung durch das Landgericht Frankfurt sehr zufrieden“, sagte Christoph Richter, Mitarbeiter der Rechtsabteilung der Adobe Systems GmbH. „Wir möchten alle Anwender bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass große Vorsicht geboten ist, wenn sie Produkte auf gebrannten Datenträgern oder mit selbst erstellten Lizenzurkunden anstelle eines originalen Adobe-Nachweises angeboten oder geliefert bekommen.“ In einem solchen Fall könnten sich Käufer per Mail an legalesoftware@adobe.com wenden, um die Rechtmäßigkeit der Lizenz überprüfen zu lassen.

In dem Verfahren ging es um eine auf Antrag von Adobe erwirkte einstweilige Verfügung gegen die HHS Usedsoft GmbH. Streitgegenstand war der Verkauf von zwei Lizenzen der Softwaresammlung „Adobe Creative Suite 4 Web Premium“ an einen Kunden in Süddeutschland.

Adobe wirft Usedsoft vor, in dem Fall keinen Original-Lizenzvertrag und auch keinen Original-Datenträger aus zweiter Hand geliefert zu haben. Übergeben worden sei lediglich eine gebrannte DVD-R mit der Softwaresammlung zusammen mit einer von Usedsoft selbst erstellten Lizenzurkunde. Der Lieferung sei zwar ein Testat eines Schweizer Notars beigefügt gewesen, Adobe bemängelt aber, dass die notarielle Bestätigung keine Angaben darüber enthalte, wann der Softwarehersteller wem zu welchen Bedingungen welche Nutzungsrechte eingeräumt habe. Der Hersteller stößt sich damit letztendlich an der Herauslösung von Einzellizenzen aus Volumenlizenzverträgen. Dieser Punkt war auch schon wiederholt Anlass zum Streit zwischen Usedsoft und Microsoft.

Die Entscheidung vom 6. Januar untersagt Usedsoft, das Programmpaket „Adobe Creative Suite 4 Web Premium“ in Form gebrannter Datenträger sowie selbst erstellte Lizenzurkunden als Lizenz für dieses Programmpaket zu vertreiben, solange Adobe dem nicht zugestimmt hat. Zum anderen wurde Usedsoft laut Adobe untersagt, Kunden „Notarielle Bestätigungen zum Softwarelizenzerwerb“ als Beleg dafür zu übergeben, dass diese rechtswirksam gebrauchte Softwarelizenzen für Software von Adobe erworben haben.

Auf den Handel mit Software anderer Hersteller durch Usedsoft hat die Entscheidung der Frankfurter Richter keine Auswirkungen. Der Gebrauchtsoftwarespezialist hat angekündigt, zwar den Handel mit gebrauchten Adobe-Lizenzen aus Volumenverträgen in Deutschland einzustellen, aber so lange in Berufung zu gehen, bis eine übergeordnete Instanz die Verfügung aufhebt.

Usedsoft-Geschäftsführer Peter Schneider wertet die einstweilige Verfügung als „letzten verzweifelten Versuch US-amerikanischer Software-Hersteller, ihr Monopol zu retten.“ Nachdem der Bundesgerichtshof in Sachen Oracle der Nichtzulassungsbeschwerde zugestimmt habe, sei jetzt abzusehen, dass circa Ende 2010 eine höchstrichterliche Klärung der Rechtslage erfolge. „Bis dahin wollen offensichtlich Adobe und andere Hersteller die unliebsame Konkurrenz durch Usedsoft mit zweifelhaften Mitteln vom Markt gedrängt haben.“

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Studie: Ein Drittel aller E-Mails an Unternehmen sind unerwünscht

Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…

2 Tagen ago

HubPhish: Phishing-Kampagne zielt auf europäische Unternehmen

Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…

3 Tagen ago

1. Januar 2025: Umstieg auf E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr

Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.

3 Tagen ago

Google schließt schwerwiegende Sicherheitslücken in Chrome 131

Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…

3 Tagen ago

Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub weiterhin hoch

Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…

4 Tagen ago

Hacker missbrauchen Google Calendar zum Angriff auf Postfächer

Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…

5 Tagen ago