Psystar geht gegen von Apple erwirktes Verkaufsverbot vor

Psystar hat Berufung gegen das von Apple erwirkte Verkaufsverbot eingelegt. Das geht laut AppleInsider aus Unterlagen (PDF) hervor, die der Mac-Klon-Anbieter am Freitag bei einem US-Bezirksgericht eingereicht hat. Zuständig ist das Bundesberufungsgericht des neunten Gerichtsbezirks.

Apple erwirkte das seit Jahresende gültige Verkaufsverbot im Dezember, nachdem Richter William Alsup im November Apple im Rechtsstreit mit Psystar grundsätzlich Recht gegeben hatte. Kurz darauf schlossen die beiden Parteien einen Vergleich, der vorsah, dass Psystar 2,7 Millionen Dollar Schadenersatz zahlte. Vor Weihnachten entfernte das Unternehmen alle Mac-Nachbauten von seiner Website und stellte auch den Vertrieb der Klon-Software Rebel EFI ein.

Nach Auskunft seiner Anwälte bedeutet dieser Schritt nicht die Schließung von Psystar. Auf seiner Website bittet das Unternehmen derzeit um Spenden in Höhe von 20, 50 oder 100 Dollar. Zudem können Kunden Psystar mit dem Kauf eines T-Shirts unterstützen.

„Mit Respekt widersprechen wir der Auffassung des Gerichts, dass wir unbelehrbare Urheberrechtsverletzer sind“, heißt es auf der Website. „Psystar hat niemals Softwarepiraterie unterstützt und wird das auch nie.“ Käufer von Mac OS X sollten vielmehr in der Lage sein, eine gekaufte Kopie des Betriebssystems nach eigenem Belieben einzusetzen. Ein Verleger könne seinen Kunden auch nicht vorschreiben, wo sie ein Buch zu lesen hätten. Dies müsse für Software ebenfalls gelten. „Das ist das eigentliche Problem – und dafür haben wir immer gekämpft.“

Apple sieht in der Installation seines Betriebssystems auf Standardhardware einen Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen von Mac OS und das Urheberrecht. In seinem Urteil hat sich Richter Alsup dieser Einschätzung angeschlossen. Eine Umgehung von Schutzvorrichtungen, die das Betriebssystem an Apple-Hardware binden, verstoßen nach Ansicht von Alsup gegen das US-Gesetz Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Auch den Handel von Produkten, die die Bindung aufheben, stuft er als illegal ein.

ZDNet.de Redaktion

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