Wie der Finanznachrichtendienst GoMoPA berichtet, hat sich ein Internetnutzer vor dem Landgericht Mannheim gegen den Betreiber von Opendownload, die Mannheimer Content Services Ltd., durchgesetzt (Aktenzeichen 10 S 53 /09). Der muss nun die Kosten für den von ihm beauftragten Inkassoanwalt sowie die Kosten für den gegnerischen Anwalt übernehmen.
Zudem wurden dem Unternehmen die Kosten des Verfahrens auferlegt. Das Urteil sei sofort vollstreckbar, eine Revision nicht zugelassen. Für viele Opfer von Abofallen dürfte es unter Berufung auf das Mannheimer Urteil nun leichter sein, Anwaltskosten von ihren Inkasso-Gegnern zurückzufordern.
Der Ansicht des Anwalts der Content Services Ltd, es gehöre „zum allgemeinen Lebensrisiko“, mit einem unberechtigten Anspruch konfrontiert zu werden, schlossen sich die Mannheimer Richter nicht an. Ihrer Auffassung nach ist es rechtens, auf einen unberechtigten Anspruch mit einem Anwalt zu reagieren, den dann die das Verfahren auslösende Partei zu bezahlen habe.
Den Richtern zufolge ist zwischen dem Internetbenutzer und Opendownload überhaupt kein Vertrag zustande gekommen. Der Nutzer habe von einem kostenlosen Angebot ausgehen dürfen. Denn es handle sich auch um Programme, die anderweitig legal kostenlos heruntergeladen werden können.
Die Content Services Ltd. habe darüber hinaus bei der Geltendmachung ihrer Forderungen gegenüber dem Internetbenutzer zumindest fahrlässig gehandelt, da sie von der Bedenklichkeit ihres Vorgehens überzeugt gewesen sei. Weiter wisse sie aufgrund einer Vielzahl von Verbraucherbeschwerden, dass ihr Angebot zumindest missverständlich sei.
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