Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat entschieden, dass die Deutsche Telekom ihren Wettbewerbern keinen Zugang zu VDSL-Glasfaserleitungen zwischen Hauptverteilern und Kabelverzweigern gewähren muss. Damit gab das Gericht einer Klage des Bonner Konzerns gegen die im Hinblick auf den VDSL-Ausbau verfügte Regulierung des Marktes für Teilnehmeranschlüsse teilweise statt.
Die Telekom-Konkurrenten drängen schon seit langem auf eine Öffnung dieser Netzbestandteile, um den Ausbau von Glasfasernetzen selbst vorantreiben zu können. In den seit Monaten laufenden Verhandlungen war bislang keine Einigung erzielt worden.
Die Telekom hatte beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die von der Bundesnetzagentur im Sommer 2007 verfügte Öffnung der Kabelverzweiger für Wettbewerber eingereicht. Diese Instanz wies die Klage im Januar 2008 weitestgehend ab (Az: 21 K 2701/07). Der ehemalige Monopolist legte daraufhin beim Bundesverwaltungsgericht Revision ein und bekam nun teilweise Recht (BVerwG 6 C 22.08).
Zwar muss die Telekom auch weiterhin ihren Wettbewerbern Zugang zu den rund 8000 Hauptverteilern sowie zu den Kabelkanälen ermöglichen, aber nicht Zugriff auf unbeschaltete Glasfaserleitungen gewähren. Zu letzterem wollte die Bundesnetzagentur die Telekom verpflichten, falls nicht genügend Kabelkanäle zur Erschließung der bundesweit rund 300.000 Kabelverzweiger vorhanden sind. Diese Regulierungsverfügung hoben die Bundesrichter nun auf.
Als Reaktion auf das Urteil teilte Vodafone mit, dass es sein eigenes VDSL-Netz in 750 Städten ausbauen will. Zunächst sollen 2700 Hauptverteiler aufgerüstet werden. Der weitere Ausbau erfolge über die Infrastruktur der Deutschen Telekom. Bis zum Spätsommer will Vodafone so vier Millionen Haushalte erreichen.
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