US-Berufungsgericht lässt Privatklage gegen Google Street View erneut zu

Ein US-Bundesberufungsgericht hat die Entscheidung eines Bezirksgerichts vom Februar 2009 zurückgenommen und eine Privatklage eines Ehepaars aus Pennsylvania gegen Google Street View wieder zugelassen. Google soll für seinen Kartendienst ohne Erlaubnis ein Panoramabild ihres abseits öffentlicher Straßen gelegenen Hauses aufgenommen haben.

Laut der von Richter Kent Jordan verfassten Urteilsbegründung hat das Berufungsgericht allerdings alle Anklagepunkte außer Hausfriedensbruch fallen gelassen. Wie in der Vorinstanz sieht es in Googles Vorgehen keine Verletzung der Privatsphäre von Aaron und Christine Boring. Die Kläger geben an, dass ihr Haus am Ende einer Privatstraße liegt. Ein Hinweisschild habe Google missachtet.

Damit hat das Berufungsgericht auch der Schadenersatzforderung der Borings eine Absage erteilt. In ihrem einstimmigen Urteil halten die drei Richter eine Entschädigung von einem Dollar für angemessen. Den Klägern falle nun die schwierige Aufgabe zu, zu beweisen, dass der Hausfriedensbruch der Grund für ihre Klage war und dass der ihnen entstandene Schaden größer als ein Dollar sei.

Mit seiner Entscheidung beruft sich das Gericht auf ein Urteil von 1982. Damals hatte eine Minengesellschaft gegen eine Gewerkschaft geklagt und streikenden Arbeitnehmern Hausfriedensbruch vorgeworfen. Da es den Klägern nicht gelungen war, eine körperliche Verletzung oder einen anderen Schaden nachzuweisen, hatte ein Gericht den Schadenersatz auf höchstens einen Dollar für jeden Beklagten festgesetzt.

Das Ehepaar Boring hatte den Suchanbieter im April 2008 verklagt. Die Eheleute behaupteten, die Darstellung ihres Hauses in Street View stelle eine psychische Belastung dar und mindere den Wert der Immobilie. Ihre Schadenersatzforderung beläuft sich auf über 25.000 Dollar.

Google hatte die Ansprüche des Ehepaars mit der Begründung abgelehnt, es sei nicht verboten, Bilder von Privatstraßen zu machen. Außerdem gebe es in Zeiten von Satellitenfotos und Luftaufnahmen keinen umfassenden Schutz der Privatsphäre mehr.

ZDNet.de Redaktion

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