Das US-Justizministerium hat sich erneut gegen den zwischen Google und US-Verlagen ausgehandelten Vergleich zur Buchsuche ausgesprochen. Nach der Kritik der Behörde an der vorherigen Version des Google Book Settlement seien zwar einige Passagen überarbeitet worden, dennoch habe das Justizministerium weiterhin kartell- und urheberrechtliche Bedenken.
„Trotz der lobenswerten Fortschritte beider Parteien bei der Überarbeitung der Vereinbarung bleiben einige Probleme des vorherigen Entwurfs bestehen“, heißt es in einem 26-seitigen Schriftsatz des Ministeriums. Google und die US-Verleger versuchten mit dem Vergleich weiterhin, Probleme bei der Klärung der Lizenzrechte vieler Werke zu lösen. Die Weitergabe der Rechte an Millionen von Büchern an die Books Rights Registry sei aber die Aufgabe des Gesetzgebers.
Der neue Entwurf gewähre Google zudem erhebliche und unter Umständen wettbewerbsfeindliche Marktvorteile. Der Vergleich räume dem Suchanbieter demnach ein alleiniges Recht zur Anfertigung digitaler Kopien von Büchern ein, die nicht mehr erhältlich sind, aber noch dem Urheberrecht unterliegen.
Die Behörde teilte mit, sie wolle weiter mit Google und Verlegern an dem Vergleich arbeiten. Nach eigenen Angaben ist sie davon überzeugt, dass ein „genau strukturierter“ Vergleich „wichtige gesellschaftliche Vorteile“ mit sich bringt.
Die amerikanische Verbraucherschutzorganisation Consumer Watchdog lobte die Entscheidung des Justizministeriums. Die Vereinbarung verletzt ihrer Ansicht nach auch in der überarbeiteten Fassung bestehende Urheberrechtsgesetze. Darüber hinaus verschaffe sie Google Wettbewerbsvorteile auf dem Markt für elektronische Bücher und schade dem öffentlichen Interesse.
Im September 2009 hatte das US-Justizministerium das zuständige Gericht aufgefordert, den zwischen Google und US-Verlegern ausgehandelten Vergleich in seiner damaligen Form abzulehnen. Mitte November legten Google und US-Autorenverbände dann eine überarbeitete Version des Google Book Settlement vor.
Bösartige QR-Codes, die per E-Mail versendet werden, eignen sich sehr gut, um Spam-Filter zu umgehen.
Unsichere Websites und Phishing-Mails in Verbindung mit Black Friday können kauffreudigen Konsumenten zum Verhängnis werden.
Malware SmokeLoader wird weiterhin von Bedrohungsakteuren genutzt, um Payloads über neue C2-Infrastrukturen zu verbreiten.
Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.
Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…
Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…