Ebay hat erneut in einem Markenrechtsstreit gegen Louis Vuitton eine Niederlage hinnehmen müssen. Ein Gericht in Paris entschieden, dass der Online-Händler den Markennamen Louis Vuitton geschädigt hat. Ebay muss nun 200.000 Euro Schadenersatz zahlen und für die Anwaltskosten des französischen Luxusartikelherstellers in Höhe von 30.000 Euro aufkommen. Für künftige Verstöße gegen Louis Vuittons Markenrechte hat das Gericht eine Geldstrafe von jeweils 1000 Euro festgesetzt.
Während Louis Vuitton das Urteil als Erfolg für den Verbraucherschutz bezeichnete, erklärte Yohan Ruso, Geschäftsführer von Ebay in Frankreich: „In dem Fall geht es um die Benutzung von Adwords, die Käufer zu authentischen Produkten führen, die auf Ebay angeboten werden. Der Rechteinhaber nutzt seine Klage, um zu kontrollieren, was Menschen kaufen dürfen, wo sie es kaufen können und wie viel sie dafür bezahlen müssen.“
Das Gericht habe die meisten von Ebay vorgelegten Unterlagen anerkannt und Louis Vuittons Forderung nach einer Entschädigung über 1,2 Millionen Euro zurückgewiesen, so Ruso. Die Entscheidung stehe aber im Widerspruch zu einem Berufungsurteil, das ein belgisches Gericht in einem ähnlichen Rechtsstreit zwischen Ebay und Ralph Lauren im Februar 2009 gefällt habe. Man warte nun auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Verwendung von Adwords.
Schon im Juni 2008 hatte Ebay einen Rechtsstreit mit der Louis-Vuitton-Mutter LVMH verloren. Damals ging es um den Verkauf von Produktfälschungen wie Handtaschen des Luxusgüterkonzerns. Das Auktionshaus versprach darauf hin, stärker gegen Plagiate vorzugehen. Im November 2009 stellte ein Handelsgericht einen Verstoß gegen eine richterliche Anweisung aus dem Jahr 2008 fest und verurteilte Ebay zur Zahlung von 1,7 Millionen Euro.
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