Der in der IT-Branche sehr umstrittene Münchner Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth ist tot. Eine diesbezügliche Meldung des Bayerischen Rundfunks im Bayerntext hat inzwischen auch der FoeBuD e.V. durch eine Pressemitteilung bestätigt. Offenbar hatte der Jurist seinen Selbstmord zuvor telefonisch angekündigt und sich erschossen, als die alarmierte Polizei versuchte, in seine Wohnung einzudringen. Die Kanzlei des Verstorbenen war zunächst für ZDNet nicht für eine Stellungnahme erreichbar, hat aber inzwischen die Meldung durch eine Todesanzeige auf der Website bestätigt.
Günter von Gravenreuth war im September 2008 infolge eines Rechtsstreits mit der „taz“ vom Landgericht Berlin in zweiter Instanz zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Diese sollte er demnächst antreten. Die Revision des Juristen hatte das Kammergericht im Februar 2009 abgelehnt.
Der Anwalt hatte die Zeitung im Mai 2006 abgemahnt, da er angeblich unaufgefordert eine Bestätigungs-E-Mail, ein sogenanntes Double-Opt-in, für den taz-Newsletter erhalten habe. Daraufhin erwirkte er beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung. Die Zeitung musste dem Juristen rund 660 Euro überweisen. Dennoch ließ Gravenreuth die Domain www.taz.de pfänden und wollte sie sogar versteigern lassen.
Gegenüber ZDNet begründete er diesen Schritt damals damit, dass er bis zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung noch offene Forderungen gegenüber der taz gehabt habe, die Abmahnkosten und Abschlussschreiben umfassten. Die Zahlung der taz sei für ihn ein unklarer Zahlungseingang mit unklarer Leistungsbestimmung gewesen. Bevor er die Domain versteigern konnte, erwirkte die Berliner Tageszeitung im Oktober 2006 jedoch eine einstweilige Verfügung beim Landgericht und stellte Strafanzeige wegen versuchten Betrugs.
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