PC-Abgabe: Der Countdown läuft

Die Uhr tickt: Nur noch bis zum 28. Februar können PC-Hersteller und Importeure Mitglied des Bundesverbandes Computerhersteller (BCH) werden und damit den mit den Verwertungsgesellschaften ausgehandelten Verträgen für den Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2010 beitreten – so der Verband in einer aktuellen Mitteilung. Bereits in einer früheren Stellungnahme hieß es zudem, für Nicht-Mitglieder würde die ZPÜ Tarife festsetzen, „die um 25 Prozent über diesen Vergütungssätzen liegen.“ Die kürzlich erwirkte einstweilige Verfügung helfe da auch nichts, sie schiebe höchstens den Termin auf.

Das ist doch eine einmalige Gelegenheit, oder? Wer sollte sich da nicht sofort mit fliegenden Fahnen dem Verband anschließen? Nun, es gibt ein Häuflein Verwirrter, die sich dem Angebot verschließen. Im Gegenteil: Sie haben sogar einen eigenen Verband gegründet, den Zentralverband Informationstechnik und Computerindustrie (ZITCO).

Einst saßen alle Hersteller, die jetzt Mitglied des einen oder anderen Verbandes sind, friedlich an einem Tisch beim Bitkom zusammen und verhandelten jahrelang mit den Verwertungsgesellschaften, ob und wenn ja in welcher Höhe überhaupt Abgaben auf PCs zu zahlen seien. Da ist schließlich nicht selbstverständlich, werden doch für die private Kopie schon Abgaben auf Scanner, Drucker, Brenner und Rohlinge bezahlt. Das könnte eigentlich schon reichen, dürfte man meinen.

Das harte Los der Verwertungsgesellschaften

Aber nein, laut VG Wort und ZPÜ haben „Verwertungsgesellschaften die gesetzliche Pflicht, Tarife aufzustellen und zu veröffentlichen.“ So eine Verwertungsgesellschaft hat es also auch nicht leicht. Ständig muss man sich neue Tarife ausdenken und kommunizieren. Dumm nur, dass das jetzt bei den PC-Abgaben nicht so klappt, wie man sich das vorgestellt hat – dabei hätte alles so einfach sein können:

  1. Sich Tarife ausdenken (ziemlich hohe).
  2. Ein paar Hersteller überzeugen, einen Verband zu gründen (den BCH).
  3. Mit diesem Verband in einer Nacht- und Nebelaktion eine Vereinbarung unterzeichnen.
  4. In der Vereinbarung knapp über die Hälfte der ursprünglichen Forderung als Vergütung festschreiben.
  5. Darauf hinweisen, wie großzügig man entgegengekommen ist.
  6. Den Vertrag als allgemeingültig im Bundesanzeiger veröffentlichen.
  7. Alle die den Vertrag nicht unterschreiben haben, mit höheren Forderungen und einem kurzen Zeitlimit unter Druck setzen.
  8. Den mit einem Teil der marktrelevanten Firmen unterzeichneten Vertrag auf alle anwenden.

Den im BCH organisierten Firmen kann man auch nicht wirklich Vorwürfe machen. Schließlich schleppen die aufgrund der hohen Forderungen schon seit Jahren enorme Rückstellungen mit sich herum. Irgendwann will man die einfach loswerden. Gerade als international agierendes Unternehmen. Dann sind halt PCs in Deutschland 20 Euro teurer, wem es nicht passt, der kann sie ja anderswo kaufen.

Früher war alles besser

Dass Hersteller, die überwiegend in Deutschland verkaufen, das anders sehen, ist verständlich. Vielleicht war der eine oder andere von ihnen auch noch etwas weniger pessimistisch, als er seine Rückstellungen gebildet hat. Schließlich stand ja den Forderungen der Verwertungsgesellschaften ein Gutachten gegenüber, in dem ein Bruchteil der geforderten Summe für angemessen gehalten wurde.

Und schließlich schien der Bitkom eine feste Burg, und unnachgiebig in Bezug auf PC-Abgaben. 12 Euro standen 2004 im Raum, wurden aber als absurd hoch abgetan.

Der damalige Bitkom-Präsident Rohleder etwa wetterte: „Die geplanten Abgaben sind ein Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen und bremsen die Verbreitung neuer Technologien.“ Und der damalige HP-Deutschlandchef und Vizepräsident des Bitkom hatte ein Jahr zuvor geschimpft: „Es ist unerträglich, dass in diesem Land eine ganze Branche mit Sondergerätesteuern belegt werden soll, um damit die willkürlichen Forderungen der Verwertungsgesellschaften abzudecken.“

Fünf Jahre später einigten sich BCH und Verwertungsgesellschaften auf mindestens 12 Euro 50 plus Mehrwertsteuer und Verwaltungskosten – wobei sich die Hersteller noch freuten, so billig davonzukommen, der Bitkom sich einfach wegduckte und HP zu den Gründungsmitgliedern des BCH gehörte. So ändern sich die Zeiten.

Was passiert nach dem 28.2.?

Ja und nun? Was passiert denn nach dem 28.2.? Aus meiner Sicht sind da schon noch ein paar Fragen offen:

  • Kann ein Vertrag, den ein paar Hersteller mit den Verwertungsgesellschaften unterschrieben haben, einfach auf anderen ausgedehnt werden?
  • Wenn nicht? Kann dann von diesen Herstellern einfach eine höhere Abgabe gefordert werden? Erstellen denn Menschen, die Rechner von Nicht-BCH-Mitgliedern kaufen mehr Privatkopien als solche, die Rechner von BCH-Mitgliedern kaufen?
  • Ist es zulässig, dass Verwertungsgesellschaften wenn sie keine Lust mehr auf Verhandlungen und Schiedsstellenverfahren haben, einfach „Tarife aufstellen und veröffentlichen“?
  • Und wer entscheidet eigentlich, ab wann ein Verband für die ganze Branche spricht?
  • Marktanteile sind dafür soweit ich weiß nicht ausschlaggebend, sondern Mitgliederzahlen. Warum weisen die ZPÜ und BCH dann aber immer auf die Marktanteile hin?

Und warum haben VG Wort und ZPÜ so eine Heidenangst vor einer empirischen Untersuchung, um festzustellen, in welcher Höhe Abgaben auf PCs zum Ausgleich von Privatkopien gerechtfertigt sind? Das wäre doch eine super Sache, unparteiisch und gerecht. Warum muss man davor so eine Angst haben? Könnte sich dabei herausstellen, dass man nicht berechtigte Interessen in berechtigtem Umfang vertritt, sondern einfach nur Geld abkassieren will?

ZDNet.de Redaktion

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