Falsche Grundpreisangabe in Online-Shops ist kein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß

Zwei Anbieter von Sauna-Produkten auf einer Online-Auktionsplattform stritten vor dem Oberlandesgericht Hamm um die Form einer Grundpreisangabe. Der Beklagte bewarb eines seiner Sauna-Öle mit der Grundpreisangabe „pro 100 ml“. Der Kläger war der Auffassung, dass der Beklagte damit gegen die Preisangabenverordnung (PAngVO) verstoße.

Die Preisangabenverordnung sähe nämlich vor, dass der Grundpreis solcher Produkte eigentlich pro Liter anzugeben sei. Der Verbraucher werde bei der falsch angegebenen Grundpreisauszeichnung in die Irre geführt. Ein derartiges Verhalten hielt er für wettbewerbswidrig.

Die Richter des Oberlandesgerichts Hamm sahen das anders. Sie wiesen die Klage ab (Aktenzeichen 4 U 156/09). Sie stellten zunächst fest, dass die Vorschriften der Preisangabenverordnung anwendbar seien und diese auch vorsähen, dass der Grundpreis grundsätzlich pro Liter ausgezeichnet werden müsse. Andernfalls laufe der Kunde Gefahr, hinsichtlich der Preisgestaltung und -klarheit in die Irre geführt zu werden. Reine Bagatellverstöße seien davon aber ausgenommen.

In dem vorliegenden Fall sei jedoch von einem solchen Bagatellverstoß auszugehen, der wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden und daher auch nicht abmahnfähig sei. Denn dem Verbraucher sei es mittels einer einfachen Rechenoperation möglich, den Preis pro Liter herauszufinden. Den angegebenen Preis einfach mit zehn zu multiplizieren sei jedem Verbraucher zuzumuten. Der Sinn und Zweck der Preisangabenverordnung sei damit erfüllt.

Die Kanzlei Dr. Bahr kommentiert für ZDNet aktuelle Urteile aus dem IT-Bereich. Sie ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt sie einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Podcast.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Microsoft verschiebt erneut Copilot Recall

Die Entwickler arbeiten noch an weiteren „Verfeinerungen“. Windows Insider erhalten nun wohl eine erste Vorschau…

4 Stunden ago

GenKI im Job: Mitarbeitende schaffen Tatsachen

Laut Bitkom-Umfrage werden in jedem dritten Unternehmen in Deutschland private KI-Zugänge genutzt. Tendenz steigend.

6 Stunden ago

97 Prozent der Großunternehmen melden Cyber-Vorfälle

2023 erlitten neun von zehn Unternehmen in der DACH-Region Umsatzverluste und Kurseinbrüche in Folge von…

6 Stunden ago

„Pacific Rim“-Report: riesiges, gegnerisches Angriffs-Ökosystem

Der Report „Pacific Rim“ von Sophos beschreibt Katz-und-Maus-Spiel aus Angriffs- und Verteidigungsoperationen mit staatlich unterstützten…

10 Stunden ago

DeepL setzt erstmals auf NVIDIA DGX SuperPOD mit DGX GB200-Systemen

NVIDIA DGX SuperPOD soll voraussichtlich Mitte 2025 in Betrieb genommen und für Forschungsberechnungen genutzt werden.

10 Stunden ago

Latrodectus: Gefährlicher Nachfolger von IcedID

Latrodectus, auch bekannt als BlackWidow, ist auch unter dem Namen LUNAR SPIDER bekannt.

10 Stunden ago