Falsche Grundpreisangabe in Online-Shops ist kein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß

Zwei Anbieter von Sauna-Produkten auf einer Online-Auktionsplattform stritten vor dem Oberlandesgericht Hamm um die Form einer Grundpreisangabe. Der Beklagte bewarb eines seiner Sauna-Öle mit der Grundpreisangabe „pro 100 ml“. Der Kläger war der Auffassung, dass der Beklagte damit gegen die Preisangabenverordnung (PAngVO) verstoße.

Die Preisangabenverordnung sähe nämlich vor, dass der Grundpreis solcher Produkte eigentlich pro Liter anzugeben sei. Der Verbraucher werde bei der falsch angegebenen Grundpreisauszeichnung in die Irre geführt. Ein derartiges Verhalten hielt er für wettbewerbswidrig.

Die Richter des Oberlandesgerichts Hamm sahen das anders. Sie wiesen die Klage ab (Aktenzeichen 4 U 156/09). Sie stellten zunächst fest, dass die Vorschriften der Preisangabenverordnung anwendbar seien und diese auch vorsähen, dass der Grundpreis grundsätzlich pro Liter ausgezeichnet werden müsse. Andernfalls laufe der Kunde Gefahr, hinsichtlich der Preisgestaltung und -klarheit in die Irre geführt zu werden. Reine Bagatellverstöße seien davon aber ausgenommen.

In dem vorliegenden Fall sei jedoch von einem solchen Bagatellverstoß auszugehen, der wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden und daher auch nicht abmahnfähig sei. Denn dem Verbraucher sei es mittels einer einfachen Rechenoperation möglich, den Preis pro Liter herauszufinden. Den angegebenen Preis einfach mit zehn zu multiplizieren sei jedem Verbraucher zuzumuten. Der Sinn und Zweck der Preisangabenverordnung sei damit erfüllt.

Die Kanzlei Dr. Bahr kommentiert für ZDNet aktuelle Urteile aus dem IT-Bereich. Sie ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt sie einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Podcast.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Sicherheitslücken bei Verivox und Check24 geben Kundendaten preis

Das Datenleck betrifft den Kreditvergleich. Unbefugte haben zwischenzeitlich Zugriff auf die Kreditvergleiche anderer Kunden.

4 seconds ago

Copilot Wave 2: Microsoft kündigt neue KI-Funktionen an

Copilot wird stärker in Microsoft 365 integriert. Neue Funktionen stehen unter anderem für Excel, Outlook,…

6 Stunden ago

Kritische RCE-Schwachstelle in Google Cloud Platform

Schwachstelle weist laut Tenable auf schwerwiegende Sicherheitslücke in Google Cloud Diensten hin, insbesondere App Engine,…

23 Stunden ago

Microsoft macht Office LTSC 2024 allgemein verfügbar

Die neue Version kommt mit einem Supportzeitraum von fünf Jahren. Währenddessen erhält Office LTSC 2024…

23 Stunden ago

iOS 18 schließt 33 Sicherheitslücken

Sie führen unter Umständen zur Preisgabe vertraulicher Informationen oder gar zu einem Systemabsturz. Apples KI-Dienste…

23 Stunden ago

Intel verschiebt Bau der Chipfabrik in Magdeburg

Das Projekt liegt wahrscheinlich für rund zwei Jahre auf Eis. Aus der Fertigungssparte Intel Foundry…

1 Tag ago